Muss Ebay-Verkäuferin einen schriftlichen DHL-Nachforschungsauftrag stellen?
Wenn sich 6 Tage der Versandstatus nicht ändert, kann ein Nachforschungsauftrag erteilt werden. Die Ebay-Verkäuferin weigert sich das entsprechende Formular auf der DHL-Seite zu verwenden und mir einen entsprechenden Nachweis der Nachforschung zuzusenden. Sie beruft sich auf ein angebliches Telefongespräch mit einer DHL-Mitarbeiterin, wonach ein schriftlicher Nachforschungsauftrag nicht bearbeitet werden würde.
Muss die Verkäuferin einen schriftlichen Nachforschungsauftrag erteilen und mir als Käufer diesen nachweisen?
8 Antworten
Der Verkäufer muss keine Nachforschung beauftragen. Das sollte er nur aus Eigeninteresse tun, denn es geht um sein Geld/Ware.
Du kannst nämlich, wenn die Ware nicht ankommt, dein Geld zurückverlangen. Der Verkäufer muss sich dann anschließend an DHL wenden um ggf. deren Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn der Verkäufer nur ein Päckchen gesendet hat und dich vorher darauf hinwies, ist trotzdem der Verkäufer verantwortlich, es sei denn du hast aus eigenem Antrieb auf den unversicherten Versandt bestanden. Dazu gibt es auch bereits genügend Gerichtsurteilen.
Alles in allem: Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass du deine Ware bekommst. Du kannst ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags setzen, kann er die nicht einhalten, so hat er dir dein Geld zu erstatten. Tut er dies nicht stehen dir auch Privatrechtliche Wege offen bishin zur (wenn es den Verdacht eines versuchten Betrugs o.Ä gibt) Strafverfolgung.
Nicht wirklich. Im Privatverkauf gibt es nur einen Unterschied: Sobald der Verkäufer nachweisen kann, dass er die Ware Ordnungs- und Bestimmungsgemäß versendet hat, haftet er nicht mehr. Das zu Beweisen ist aber nahezu unmöglich, wenn man nicht als versichertes Paket versendet. Demnach wird dann auch der Privatverkäufer weiter in Haftung genommen.
Hat er das Paket als versichert versendet, dann sollte er dennoch einen Nachforschungsauftrag stellen oder die Ansprüche einfach an den Käufer abtreten. Auch da kann man sich ggf. über den Rechtsweg behilflich sein, sollte der Verkäufer sich quer stellen.
Alles in allem würde ich mir die Mühe bei ebay ohnehin nicht machen. ebay einschalten, dann regeln die das. Wenn der Fall wirklich so ist wie hier beschrieben, dann bekommt der Käufer sein Geld einfach von ebay zurück.
Nicht wirklich.
Doch wirklich. Denn von deinen Ausführungen stimmt immer noch nahezu nichts für den Privatverkauf.
Nahezu unmöglich ist da nichts. Ein Zeuge genügt.
Und ja, man kann den Verkäufer verklagen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Ob das nach einem Jahr dann noch erfolgversprechend ist, sei dahingestellt.
Alles davon stimmt auch für den Privatverkauf, bis auf die Tatsache, dass nachdem Nachweis der Versendung der Verkäufer nicht mehr in der Haftung ist.
Ein Zeuge genügt - wenn der besondere Glaubwürdigkeit vor Gericht erzeugen kann, ja. Da scheitert's aber dann auch regelmäßig.
Dann halt dezidiert.
Der Verkäufer muss keine Nachforschung beauftragen.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Du kannst nämlich, wenn die Ware nicht ankommt, dein Geld zurückverlangen.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Der Verkäufer muss sich dann anschließend an DHL wenden um ggf. deren Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Selbst wenn der Verkäufer nur ein Päckchen gesendet hat und dich vorher darauf hinwies, ist trotzdem der Verkäufer verantwortlich, es sei denn du hast aus eigenem Antrieb auf den unversicherten Versandt bestanden. Dazu gibt es auch bereits genügend Gerichtsurteilen.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Alles in allem: Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass du deine Ware bekommst.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Du kannst ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Kaufvertrags setzen, kann er die nicht einhalten, so hat er dir dein Geld zu erstatten.
Der Kaufvertrag ist beim Privatverkauf bereits eingehalten.
Stimmt für den Privatverkauf nicht.
Stimmt doch.
Und nun? Eine wirklich reizende Diskussionskultur die man hier bei euch findet. "Ich behaupte einfach das ist Müll, ich muss das nicht näher begründen, wozu auch? ich habe einfach Recht".
Ist mir zu doof, ich reagier hier auch nicht mehr
Nien stimmt nicht. Du bist ja süß mit deiner Kritik. Du stellst einen Haufen Behauptungen auf, ohne eine davon zu belegen. Wenn man dich jetzt darüber aufklärt, dass diese falsch sind, beginnst du rumzujammern, wie schlecht doch die Diskussionskultur ist, anstatt mal Beleg zu liefern.
Ich erkläre es dir jetzt, damit du vielleicht am Ende etwas lernst.
Beim Privatverkauf erfüllt der Verkäufer seine vertragliche Pflicht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Hat er dieses getan, kann der Käufer weder sein Geld zurückverlangen, noch muss er hiernach eine DHL-Versicherung in Anspruch nehmen, noch ist er für den Versand verantwortlich, noch dafür, dass der Verkäufer seine Ware erhält. Damit kann natürlich auch keine Frist gesetzt werden, da der Kaufvertrag ja bereits erfüllt ist.
Wie du siehst, sind deine gesamten Ausführungen für den Privatverkauf falsch.
Und belegt hast du immer noch nichts, willst mir das aber zum Vorwurf machen?
Tatsächlich gehe ich davon aus keine wissenschaftliche Arbeit hier zu veröffentlichen. Aber wenn ich jemandem an den Kopf knalle "das ist alles falsch" dann erwarte ich da schon eine nähere Begründung, die du noch immer noch nicht geliefert hast außer "ich behaupte einfach, dass das so ist". Wenn du rechtliche Hintergrundinformationen benötigst, dann hättest du nur fragen müssen.
Der Privatverkäufer ist nur Haftbar bis er nachweisen kann, die Ware Bestimmungsgemäß versendet zu haben. Das habe ich bereits gesagt. Das ergibt sich aus §447 BGB Abs. 1. Eine Ausnahme stellt §447 in Verbindung mit Abs. 2 dar. In dem Fall habe ich durchaus das Recht auf eine Erstattung meiner gezahlten Leistung. Ich kann ja nicht einfach behaupten "ich hab dir gerade deine 50kg Gold-Barren gesendet. Nachweise? Ach sorry, hab den Zettel verloren. Tschüssi."
Eine Frist zur Mitwirkung kann ich durchaus setzen, wenn der Paketdienstleister nur dem Auftraggeber Auskunft und Nachforschungsrechte einräumt. Sollte der Verkäufer hier nicht mitwirken, dann ergeben sich daraus nach §421 HGB entsprechende Rechte für den Käufer.
Was willst du mir denn also beibringen? Das man etwas nur oft genug wiederholen und ganz fest daran glauben muss, damit es schließlich wahr wird?
Oh Mann jetzt wird es hanebüchen.
Natürlich habe ich dir die Begründung geliefert. Der Verkäufer hat seine Leistung durch die Einlieferung beim Versandunternehmen erbracht. Das hat er durch die Tat und nicht durch den Nachweis der Tat getan.
Das der verkäufer hier von einer expliziten vereinbarung abgewichen ist, ist nicht beschrieben. Deine Goldbarrengeschichte passt auch nicht zum Thema.
Es spricht nichts dagegen, Fristen zu setzen. ALerdings sind sie, wenn der Verkäufer sich nicht daran hält, wirkungslos. Vollkommen lächerlich machst du dich allerdings, wenn du dich dann auf das HGB beziehst, welches bei Geschäften zwischen Privatleuten überhaupt keine Rolle spielt.
Was willst du mir denn also beibringen? Das man etwas nur oft genug wiederholen und ganz fest daran glauben muss, damit es schließlich wahr wird?
Nein, ich will dir das exakte Gegenteil beibringen, aber du weigerst dich ja, das zu lernen.
Aber jetzt mal simpel. Erläuter doch mal, welche Gesetze es dem Käufer ermöglichen, sein Geld zurückzuverlangen, wenn der Verkäufer die Leistung erbracht hat. Oder inwiefern der Verkäufer Verantwortung für die Ankunft der Ware trägt.
Ob die Verkäuferin das tut, ist letztlich ihre Sache. Sie ist nur verpflichtet, dir das zu liefern, was du bei ihr bestellt hast. Fordere sie auf, dir die Bestellung zukommen zu lassen und wenn sie das nicht macht, erkläre den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Sie muss natürlich gar nichts. Aber dennoch hat sie dir die Ware zu schicken! Du hast mit ihr einen Kaufvertrag den sie einhalten muss. Es sollte doch in ihrem Interesse liegen einen Nachforschungsantrag zu stellen. Für mich sieht es so aus, als wenn sie wohl nur ein Päckchen geschickt hat anstelle eines Paketes... Kann dir aber Alles egal sein! Es sei denn du hast nur für unversicherten Versand bezahlt!
Setze ihr eine Frist von 10 Tagen. Sie soll die Ware schicken, sonst Anzeige und Fallmeldung bei EBAY. Vielleicht kommt sie dann in die Gänge!
Unkooperativ zu sein ist keine Straftat. Im vorliegenden Fall gibt es noch gar keinen Grund von einer Straftat auszugehen, eine Anzeige ist also überhaupt nicht zielführend und würde auch ziemlich schnell im Sande verlaufen, wenn es keine konkreten Hinweise gibt.
Die Information, dass man grundsätzlich selbst die Verantwortung trägt, wenn man nur für unversicherten Versand bezahlt ist ebenso falsch.
Das einzig Richtige in deinem "Experten-Beitrag" ist, dass der Verkäufer im eigenem Interesse eine Nachforschung beantragen sollte.
Sagte ich irgendwo, dass sie sofort Anzeige erstatten soll? Vielleicht kam es missverständlich rüber - mein Fehler ;-).
Und wenn wir schon bei "richtig" und "falsch" sind: dann ist auch dein Beitrag so nicht in allen Punkten richtig. Aber wir wollen ja nicht kleinlich sein und so revidiere ich: ich ging von Privat zu Privat aus... Und auch bei Zahlung per PAYPal ist der Verkäufer für den Nachweis verantwortlich, egal worauf der Käufer "besteht" oder welche Versandart überhaupt angeboten wurde...
Ja, die Beantwortung der Frage hat also viele Facetten und so sind wir Beide wohl nicht zufriedenstellend in unseren Antworten gewesen... Ist ja auch noch früh am Morgen ;-).
Ich habe folgendes als Voraussetzung gesehen, da deine Frage zwar konkret zum Nachforschungsauftrag ist, aber die Hintergründe m.E. mehrere Möglichkeiten zulassen.
Nachforschungsauftrag bedeutet, es wurde per Paket geschickt, du hast die Sendungsnummer und die Empfangsadresse ist deine, richtig? Hast du geprüft wann das Paket aufgegeben wurde, nicht dass dir eine FAKE-Sendungsnummer geschickt wurde? Das Paket kommt aus Deutschland oder zumindest aus der EU?
Wenn du als Käufer ausdrücklich mit den Kaufbedingungen einverstanden bist, dass du ein unversichertes Päckchen erhältst, ist das deine eigene Sache. Dann würde ich auf einer kopie des Versendenachweises bestehen. Da sie, die Verkäuferin, aber wohl ein entsprechend versichertes??? Paket verschickte, kann nur sie den Nachforschungsauftrag stellen. Dann ist sie auch diejenige, die später einen Anspruch gegen die Post geltend machen muss wenn das Paket verschwindet. Du kannst in solchen Fällen dein Geld von ihr zurück verlangen.
Das hat alles wie in verschiedenen Andeutungen anderer Antworten wohl steht, noch nichts mit Strafrecht zu tun, allerdings solltest du immer auch diese Möglichkeit nicht ausschließen. Deshalb abschließend auch der Tipp, hast du die Verkäuferin bei eBay aktuell nochmal geprüft? Auch das kann Hinweise geben.
Die Verfolgung via Sendungsnummer über de Homepage der DHL hat nichts gebracht?
In der Regel sieht man da ja, wo das Paket steckt.
Sie beruft sich auf ein angebliches Telefongespräch mit einer DHL-Mitarbeiterin, wonach ein schriftlicher Nachforschungsauftrag nicht bearbeitet werden würde.
Das halte ich für Quatsch. Warum gibt es dann das Online-Formular, wenn das gar nicht bearbeitet wird?
Hast Du mit Paypal bezahlt, d.h. Du hast einen Käuferschutz?
Das stimmt alles, wenn der Verkäufer Händler ist. Ist er Privatmann, ist das falsch.