Muss Arbeitgeber Wiedereingliederungsgespräch anbieten?
Ich hatte letztes Jahr eine Op.und war deswegen länger krank geschrieben. Arbeite aber seit einer Woche wieder normal. Hab vom Arbeitgeber einen Brief wegen eines BEM.. wiedereingliederung.. bekommen. Ist da der Arbeitgeber verpflichtet? Oder Anzeichen das sie mich kündigen wollen? Wie läuft so ein Gespräch ab? Sollte man das lieber annehmen oder kann man das auch ablehnen? Ohne das arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen?
Ist das eine Art Vorkündigung? Hab mir ja die Op nicht ausgesucht.... bzw. kann mich der Ag aufgrund einer Op kündigen? Danke.
4 Antworten
Hallo Maggie,
ja, der Arbeitgeber muss das sog. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anbieten, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
§167 Abs 2 SGB IX
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
OK, etwas schwer verständlich, daher einfach erklärt: In dem Gespräch geht es darum, ob deine Erkrankung mit deiner Arbeit zusammen hängt und ob der Arbeitgeber irgendwelche Maßnahmen, Hilfsmittel, Leistungen etc ergreifen kann, um deine Gesundheit zu schützen und deine Arbeitskraft zu erhalten.
Als einfaches Beispiel: Ein Mitarbeiter erkrankt regelmäßig an einer Erkältung oder grippalen Infekt, weil an seinem Arbeitsplatz ständig Zugluft ist. Das kann in einem BEM Gespräch geklärt werden, eine mögliche Maßnahme wäre dann zB die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz.
Ein BEM Gespräch ist also keine "Vorkündigung" und du kannst (solltest) zur Unterstützung eine Vertrauensperson (Betriebsrat?) mitnehmen.
Nachtrag: Ich würde die Teilnahme auf jeden Fall empfehlen, wenn die Erkrankung eine Auswirkung auf deine Arbeitsfähigkeit hat oder haben kann. Bei einer Kündigungsschutzklage ist ein abgelehntes BEM ein dicker Minuspunkt für dich.
Das Gespräch soll dir ja helfen. Du hast z.B. ein Recht auf stufenweise Wiedereingliederung. Das heißt dein AG und du stellt einen Plan auf, dass du in der ersten Zeit weniger Stunden arbeitest und dann langsam mit den Stunden hoch gehst.
Korrektur: Ich hab jetzt gelernt, dass der Arzt und nicht der AG den Plan mit dem Patienten aufstellt.
Hab aber jetzt ganz normal Vollzeit wieder gearbeitet.. und dann erst den Brief bekommen eine Woche später
Ok, das ist etwas komisch. Ich hab aber keine persönliche Erfahrung damit. Ich kann mir nur vorstellen, dass es nicht gut ankommt, das Gespräch abzulehnen.
Wie du willst das Gespräch kannst du ablehnen hat keine Konsequenzen
Das ist leider nicht korrekt. Ein abgelehntes BEM kann sich bei einer Kündigung sehr negativ auswirken.
Woher soll hier einer wissen, wie dein Arbeitgeber tickt?
Gespräche nach einer längeren Krankheit und Wiedereingliederungsgespräche sind was ganz Normales. Ob das dein Arbeitgeber potenziell konstruktiv oder destruktiv nutzt, kann hierzuforum einer am besten abschätzen ... Du.
Nicht der Arbeitgeber stellt einen Wiedereingliederungsplan auf, sondern der behandelnde Arzt gemeinsam mit dem Patienten.. Der Arbeitgeber und die Krankenkasse müssen diesem Plan nur zustimmen