Arbeitgeber Übernahme?

4 Antworten

Wenn du inzwischen bei einer anderen Stelle eingesetzt warst, hat dieser neue Eigentümer damit gar nichts mehr zu tun. Du kannst fristgerecht bei der ZAF kündigen.

Das wäre eine Sache zwischen den beiden Betrieben, tangiert dich weniger.

Wenn der Betrieb dir einen Arbeitsvertrag anbietet kannst du den ohne Weiteres annehmen.

Kommt drauf an welche Verträge die mit ihrem Kunden, wo du ausgeliehen bist, vereinbart haben.

Kann schon stimmen. Aber ich dachte das ist nicht mehr erlaubt.

Das geht DICH nichts an, ist das Problem zwischen den Firmen. Wenn Dich die Firma einstellen will, dann mach das. ALLES ist besser als Zeitarbeit.