Muss mir der Arbeitgeber den Urlaub gewähren wenn ich kündige?

3 Antworten

In der Regel möchten Arbeitgeber eher, dass der Urlaub verbraucht wird und zahlen nicht so gerne aus. Aber es kommt immer drauf an, wie man sich abspricht denn auch mit einer Kündigung ist Urlaub immer auf Absprache zwischen beiden Parteien zu regeln.


Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 11:34

Aber im Gesetz steht drin das der AG den Urlaub gewähren muss außer es gibt schwerwiegende Gründe

DerCaveman  12.07.2021, 11:58
@Micha30

Im Gesetz steht es so: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen." (BUrlG § 7 Abs. 1)

Eine urlaubsbedingte Personalknappheit kann also durchaus ein Ablehnungsgrund sein.

Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 12:29
@DerCaveman

Nein, ist es nicht, warum ist das Gesetz nur zu Gunsten von AG, nie zu Gunsten von AN, ?? Mal angenommen der AG ist sauer das ich kündige, er kann sich jeden Scheis ausdenken ,und ich muss dann weiter zu Arbeit oder was

DerCaveman  12.07.2021, 12:39
@Micha30
warum ist das Gesetz nur zu Gunsten von AG, nie zu Gunsten von AN, ?

Jetzt wird es aber voellig absurd. Du kennst dich anscheinend ueberhaupt nicht mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen aus. Sonst wuerdest du eine derartigen Quark nicht behaupten.

Tatsaechlich sind die gesetzlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie erst recht die dazugehoerige Rechtsprechung durchgaengig extrem arbeitnehmerfreundlich.

Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 12:42
@DerCaveman

Was ist daran freundlich für den an?? Der AG kann einfach so aus Willkür sagen nein du darfst nicht deinen Resturlaub abfeiern!!! Und ich kann das dann vor Gericht klären?? Was ist daran an freundlich

DerCaveman  12.07.2021, 12:55
@Micha30

Arbeitgeberfreundlich waere es, wenn der Arbeitgeber deinen Urlaubszeitraum eigenmaechtig festlegen duerfte. Das darf er aber nicht (jedenfalls nicht unbegrenzt). Er hat die Wuensche des Arbeitnehmers zu beruecksichtigen. Dies aber natuerlich, nur so weit ihm das ueberhaupt moeglich und ihm auch zumutbar ist.

Der Arbeitgeber kann deinen Urlaubsantrag ablehnen, muss den Urlaubsanspruch dann aber auszahlen. Ob er zur Ablehnung berechtigt ist, kann spaeter nur ein Arbeitsgericht feststellen. Das wird aber vor dem 1. August garantiert nichts mehr.

Kommst du einfach nicht mehr zur Arbeit, fehlst du unentschuldigt. Entsteht dem Arbeitgeber dadurch dann ein nachweisbarer Schaden, der ihm bei vertragskonformem Verhalten nicht entstanden waere, kann er dich dafuer ersatzpflichtig machen. Ausserdem wird sich ein solches Verhalten natuerlich auch im Arbeitszeugnis niederschlagen, das dich dein ganzes weiteres Arbeitsleben lang begleiten wird.


Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 11:33

Nicht richtig, der Arbeitgeber muss mir den Resturlaub gewähren, tut er das nicht Muss er das begründen warum es nicht nicht geht,. Nur weil die Firma keine Mitarbeiter hat zählt nicht als Grund, es müssen Schwere Gründe sein

DerCaveman  12.07.2021, 11:39
@Micha30

Natuerlich muss er das begruenden. Ob die Gruende fuer eine Ablehnung aber ausreichen oder nicht, entscheidest nicht du, sondern im Streitfall das Arbeitsgericht.

Wenn im betreffenden Zeitraum bereits zu viele andere Arbeitnehmer im Urlaub sind oder sein werden, kann das durchaus ein Grund fuer die Ablehnung eines kurzfristig gestellten Urlaubsantrags sein.

Aber wenn du es doch sowieso schon besser weisst, warum fragst du dann ueberhaupt?

Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 12:28
@DerCaveman

Einfach so,. Wenn er das aber anlehnt und sagt ich muß weiter arbeiten, muss ich dann trotzdem zu Arbeit und nebenbei zum klagen oder wie

DerCaveman  12.07.2021, 12:34
@Micha30

Du weisst es doch sowieso besser als ich. Was wuerde es dir also bringen, wenn ich dir jetzt antworten wuerde, dass du dann natuerlich bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist weiter arbeiten musst, aber auch versuchen kannst, die Gewaehrung des Urlaubs gerichtlich durchzusetzen bzw. eine entsprechende Einstweilige Verfuegung zu erwirken?

Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 12:41
@DerCaveman

Gerichtlich durchzusetzen, wer machst das schon?? Ich würde in den Fall garnicht mehr zu Arbeit kommen, wenn die mir ne Strafe Auflegen oder so, dann würde ich rechtliche Schritte einleiten

DerCaveman  12.07.2021, 12:45
@Micha30

Eine Strafe kann dir nur auferlegt werden, wenn vertraglich wirksam eine Vertragsstrafe fuer diesen Fall vereinbart wurde. Wenn diese dann auch nicht unverhaeltnismaessig ist, kosten dich rechtliche Schritte dagegen nur zusaetzlich Geld.

Schadenersatzansprueche sind immer moeglich, wenn durch dein vertragswidriges Verhalten ein nachweisbarer Schaden entsteht. Dagegen brauchst du aber keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Das macht dann schon der Geschaedigte, um damit seinen Anspruch durchzusetzen.

Aus betrieblichen Gründen kann der AG den Urlaub verweigern. Es ist also nicht zwangsläufig, dass Du nach dem 1.8. nicht mehr arbeiten musst.

Der nicht genommene Jahresurlaub muss Dir dann ausgezahlt werden.

Allerdings: Zeitarbeitsunternehmen sind allzu oft Verbrecher. Pass genau auf, was sie abrechnen!


Micha30 
Beitragsersteller
 12.07.2021, 11:34

Ich weiß, bei meiner Zeitfirma die Lohnabrechnung ist immer Falsch