Sozialer Beruf und freizügige Bilder?

5 Antworten

Nein, da hat ihr Arbeitgeber keine Handhabe, deswegen das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Die Firma (das Krankenhaus) und ihre Tätigkeit sind von den privaten Aktivitäten nicht berührt oder beeinträchtigt.

Einen Ausschnitt zu zeigen ist nicht freizügig. Das fällt unter alltagliche Kleidung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

isabellxyv 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 15:40

Es sind aber auch Bilder im Bikini :)

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ronnyarmin  10.05.2022, 15:46
@isabellxyv

Ja und? Damit kann sie Jeder am Strand und im Schwimmbad sehen. Was soll daran freizügig sein?

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isabellxyv 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 15:48
@ronnyarmin

kommt halt drauf an was man unter freizügig definiert, ich bin der selben Meinung wie du, jedoch macht das bei ihr gerade die Runde unter Kollegen, deswegen fragen wir uns das

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ronnyarmin  10.05.2022, 15:57
@isabellxyv

Wenn die Kollegen ihr begegnen, wenn sie nen Bikini trägt, wäre es doch auch nicht schlimm.

Man kann sich auch Probleme machen.

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Nein, das ist kein Kündigungsgrund.
Was sie in ihrem Privatleben macht, ist ihre Sache.


Sarah3333  10.05.2022, 15:40

Nicht ganz. Christliche oder private Träger von Einrichtungen haben da eine ganz andere Einstellung was das Repräsentieren des Firmenimages durch Personal angeht.

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Rolajamo  10.05.2022, 15:43
@Sarah3333
eine ganz andere Einstellung

Rechtlich bei etwas Ausschnitt dennoch nicht relevant.

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Sarah3333  10.05.2022, 15:48
@Rolajamo

Mein Kollege (Privatschule) wurde gekündigt, weil er samstags (in seiner Freizeit) verkatert in Jogginghose Brötchen holen ging und gesehen wurde. Das war gegen das Image der Schule.

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Sarah3333  10.05.2022, 15:50
@Rolajamo

Nein. Seine Reputation war zerstört und das Arbeitsklima wäre nach einer solchen Klage vergiftet gewesen.

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Rolajamo  22.03.2023, 08:58
@Sarah3333

Glücklicherweise bewege ich mich nicht in so versnobbten Kreisen.

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Ich wäre mit solchen Bildern sehr vorsichtig, wenn deine Freundin bei einer Einrichtung in christlicher Trägerschaft arbeitet oder zukünftig arbeiten will/muss. Es kann sein, dass sie z.B. in einer katholischen Einrichtung nicht mehr unterkommt, wenn der zukünftige Arbeitgeber die Bilder sieht. Ob gleich eine Kündigung ausgesprochen wird, weiß ich nicht. Eine Abmahnung könnte evtl. realistisch sein.

Da müsste sie schon Sachen posten die rechtlich relevant sind, oder gegen die guten Sitten und Anstsnd verstoßen. Erheblich wären Bilder die ihre Arbeitstelle, oder sie als Krankenschwester in Verruf bringen können. Freizügigkeit alleine ist kein Kündigungsgrund