Sozialer Beruf und freizügige Bilder?
Hallo,
Meine Freundin arbeitet als ausgelernte Krankenschwester im Krankenhaus. Sie besitzt Instagram und ladet da ab und an Bilder hoch, manche sind ein wenig freizügiger (man sieht Ausschnitt bsp., oder Bikinibilder vor einem Spiegel)
jetzt meine Frage: Kann das berufliche bzw rechtliche Konsequenzen für sie haben? darf ihr Arbeitgeber sie beispielsweise deswegen kündigen?
Ich möchte keine Moralapostel, sondern brauchbare Infos. Danke!:)
5 Antworten
Nein, da hat ihr Arbeitgeber keine Handhabe, deswegen das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Die Firma (das Krankenhaus) und ihre Tätigkeit sind von den privaten Aktivitäten nicht berührt oder beeinträchtigt.
Einen Ausschnitt zu zeigen ist nicht freizügig. Das fällt unter alltagliche Kleidung.
Ja und? Damit kann sie Jeder am Strand und im Schwimmbad sehen. Was soll daran freizügig sein?
kommt halt drauf an was man unter freizügig definiert, ich bin der selben Meinung wie du, jedoch macht das bei ihr gerade die Runde unter Kollegen, deswegen fragen wir uns das
Wenn die Kollegen ihr begegnen, wenn sie nen Bikini trägt, wäre es doch auch nicht schlimm.
Man kann sich auch Probleme machen.
Nein, das ist kein Kündigungsgrund.
Was sie in ihrem Privatleben macht, ist ihre Sache.
Nicht ganz. Christliche oder private Träger von Einrichtungen haben da eine ganz andere Einstellung was das Repräsentieren des Firmenimages durch Personal angeht.
Glücklicherweise bewege ich mich nicht in so versnobbten Kreisen.
Ich wäre mit solchen Bildern sehr vorsichtig, wenn deine Freundin bei einer Einrichtung in christlicher Trägerschaft arbeitet oder zukünftig arbeiten will/muss. Es kann sein, dass sie z.B. in einer katholischen Einrichtung nicht mehr unterkommt, wenn der zukünftige Arbeitgeber die Bilder sieht. Ob gleich eine Kündigung ausgesprochen wird, weiß ich nicht. Eine Abmahnung könnte evtl. realistisch sein.
Da müsste sie schon Sachen posten die rechtlich relevant sind, oder gegen die guten Sitten und Anstsnd verstoßen. Erheblich wären Bilder die ihre Arbeitstelle, oder sie als Krankenschwester in Verruf bringen können. Freizügigkeit alleine ist kein Kündigungsgrund
Es sind aber auch Bilder im Bikini :)