Muss ADAC Rechnung bezahlen??
Aufgrund finanzieller Engpässe konnte ich den ADAC nicht bezahlen und es lief die Mahnung über ein Inkassounternehmen am 03.08.20 hab ich den ausstehenden Betrag überwiesen und am 04.08.20 müsste ich abgeschleppt werden und der ADAC will die Kosten nicht tragen ist das rechtens?
7 Antworten
Ich kenne die genauen Bedingungen der ADAC Mitgliedschaft nicht, aber zumindest rechtlich ist der ADAC mit seiner Haltung vollkommen im Recht.
Wer Beiträge nicht bezahlt bekommt eine Mahnung, ist der offene Betrag dann nach vier Wochen immernoch nicht auf dem Konto des Empfängers, ist dieser zur Leistungsverweigerung und Kündigung berechtigt. Erfolgt keine Kündigung, besteht die vertragliche Leistung erst wieder, wenn alle Rückstände ausgeglichen sind und das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Alles was in der Zwischenzeit passiert verpflichtet nicht zur Leistung.
Deine Zahlung war noch nicht verbucht, deshalb war das leider rechtmässig.
Ein Anruf um kleine Brötchen zu backen könnte helfen. Manchmal sind sie kulant.
Rechtsanspruch haste nich.
Wenn der ADAC schon über ein Inkassounternehmen die Sache betreibt, ist seit der Fälligkeit schon viel Zeit vergangen. Da stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum der ausstehende Beitrag stand und ob der Vertrag nicht schon längst vom ADAC gekündigt wurde.
Vermutlich ja, da erst bei Zahlungseingang der Vertrag wieder aktiv ist. Von deiner Einzahlung bis hin zum Zahlungseingang bzw. Gutschrift können auch mal 2-3 Tage vergehen. Es bleibt dir da wohl nix anderes übrig das selbst zu zahlen bzw. anzufragen wann ADAC deinen Beitrag gebucht hat. in deinem Fall hast du eh die eigentliche Fälligkeit schon lange überschritten wenn schon ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.
Das verstehe ich nicht, meine Kfz-Versicherung benötigt für den Schutzbrief 10 EUR/Jahr, und die sind nicht vorhanden?
Dann hat sich der Halter bestimmt verzockt, anstatt sich nach Ersatz für den Club umzuschauen.