Zalando Rechnung bei 3. Mahnung bezahlt jetzt noch Inkassokosten?
Ich hatte vergessen meine Rechnung zu bezahlen und wurde zum 3. Mal gemahnt. Ich habe dann den Betrag gestern überwiesen + Mahngebühren.
Nun habe ich heute einen Brief bekommen das ich den Betrag + Geschäftsgebühr für ausgerichtliche Vertretung bezahlen soll.
Muss ich die Gebühren nun jetzt auch bezahlen ??
4 Antworten
Die 3. Mahnung wird ja nun nicht erst gestern gekommen sein wenn heute schon der Inkassobrief da ist.
In der Mahnugn wurde sicherlich darauf hingewiesen dass Du entweder innerhalt einer Frist bis zum X. zahlen musst und der Vorgang ansonsten ans Inkasso geht und dadurch teurer wird.
Wenn Du zu Datum X. nicht bezahlt hast musst Du natürlich jetzt mehr bezahlen, aber das war Dir ja bei Nichtzahlung bewusst und Du hast es in Kauf genommen. Es sei denn Du liest Deine Post nicht.
Bis wann wäre denn die 3. Mahnung fällig gewesen?
Also klar musst du jetzt die zusätzlichen Gebühren bezahlen, ist ja alles schon ans Inkasso gegangen. Da war Zalando mit 3 Mahnungen schon wirklich gnädig und du hast dennoch nicht bezahlt...Strafe muss sein
Ich werde wohl in diesem Leben nicht mehr begreifen, wieso so viele Leute glauben, man müsse erst nach der 3. Mahnung zahlen. Natürlich bist du im Verzug und natürlich mußt du die Verzugskosten ersetzen.
Wenn du innerhalb der Frist gezahlt hast, dann musst du nur Rücklastschrift, Adressermittlungskosten und Post- Briefpauschale bezahlen.
Der Betrag sollte bis zum 25.01 überweisen werden . Habe ich gestern erst überwiesen
Dir ist schon klar, dass eine Überweisung innerhalb Deutschlands ca. 2-3 Werktage benötigt? Der Betrag ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig eingegangen. Ich würde aber an deiner Stelle nochmal Rücksprache mit dem Verkäufer halten und evtl. einen Beleg dafür, dass du noch am vorherigen Tag überwiesen hast, beifügen.
Bei Zalando kann ich den Verkäufer kontaktieren??
Oder sollte ich bei Zalando anrufen und das klären??
Und ... was sagt Dir und mir der Kalender? Ja .... der 25.1. war vor mehr als einer Woche.
Dir ist schon klar, dass eine Überweisung innerhalb Deutschlands ca. 2-3 Werktage benötigt?
Eine Überweisung wird regelmäßig - online veranlasst - innerhalb eines Bankarbeitstages dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
Nö, Du musst jetzt noch die berechtigten Kosten des Inkasso bezahlen - verweise bei Deiner Online-Zahlung ( Verwendungszweck ) darauf, dass Du die Hauptforderung am 3.2. per Konto des Gläubigers beglichen hast
Eine Überweisung wird regelmäßig - online veranlasst - innerhalb eines Bankarbeitstages dem Empfängerkonto gutgeschrieben.
Und, dass er online überwiesen hat steht wo?
Bis zum 25.01 sollte ich den Betrag überweisen. Mein Fehler