Können versehentlich überwiesene Beträge eingefordert werden?

6 Antworten

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812 BGB, so wie du es geschildert hast besteht m.E. ein Herausgabeanspruch. Da der Shop wohl einige Zeit gewartet hat ( du hast es vergessen) stellt er eine Mahnung aus. Ob das "gerechtfertigt" ist sei mal dahingestellt, es wäre netter gewesen, wenn er um Rücküberweisung aufgrund eines Büroversehens gebeten hätte, allerdings hätte ich hier ebenfalls ein Zahlungsziel gesetzt, falls das Geld nicht zurückgezahlt wird.

Die Summe wäre einklagbar.

du hast den Fehler bemerkt, das zuviel gezahlte Geld gehört dir nicht, klar dass das der Händler wiederhaben will. Notfalls mahnt er dich eben.

Bin ich dazu verpflichtet diesen zurückzuzahlen?

ja

Bei offensichtlich irrtümlich überwiesenen Beträgen musst du zwar nicht selbst tätig werden, aber auf Anforderung das Geld zurückschicken.

Daher ist diese Mahnung schon okay.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Nein, der Shop hat ein Anrecht darauf, dass du das zurückzahlst.

Schau dir mal §812 BGB an