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Antwort
Ich kenne die genauen Bedingungen der ADAC Mitgliedschaft nicht, aber zumindest rechtlich ist der ADAC mit seiner Haltung vollkommen im Recht.
Wer Beiträge nicht bezahlt bekommt eine Mahnung, ist der offene Betrag dann nach vier Wochen immernoch nicht auf dem Konto des Empfängers, ist dieser zur Leistungsverweigerung und Kündigung berechtigt. Erfolgt keine Kündigung, besteht die vertragliche Leistung erst wieder, wenn alle Rückstände ausgeglichen sind und das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Alles was in der Zwischenzeit passiert verpflichtet nicht zur Leistung.