Monika Mumm - Rechtsanwältin für Coeo Inkasso GmbH?
Hallo zusammen,
ich hatte seit Anfang Januar an meine veraltete Meldeadresse (Haus meiner Eltern) Zahlungsaufforderungen erhalten, für einen Einkauf bei wish.com aus dem Jahr 2019 (kenne den Namen zwar, hab die Plattform aber noch nie aufgerufen - ergo auch noch nie da gekauft). Meine Familie hatte mich erst in Kenntnis von diesen Schreiben gesetzt als der gelbe Brief des Amtsgerichts ins Haus geflattert ist. Hab schließlich erst einmal den vollen Widerspruch eingereicht, meine neue Meldeadresse angegeben und an das Amtsgericht zurückgeschickt.
Nun verhält es sich so, dass Frau Mumm an meine neue Adresse schreibt, mit der "Bitte" den Widerspruch zurückzunehmen. Das ist mir gar nicht so wichtig, wichtig ist - und deswegen schreibe ich hier - das nun Frau Mumm für den ganzen Aufwand (Gerichtskosten, Verfahrensgebühr, Pauschale für Postsendungen) eine weitere Rechnung stellt. Wie verhält es sich nun damit? Ich gehe fast davon aus, dass ich das bezahlen muss, weil ich es aus Unkenntnis habe laufen lassen. Ganz zufrieden mit der Aussicht bin ich aber natürlich nicht. Kennt sich da jemand von euch aus? Besten Dank im Voraus für Eure Antworten!
2 Antworten
Meine Familie hatte mich erst in Kenntnis von diesen Schreiben gesetzt als der gelbe Brief des Amtsgerichts ins Haus geflattert ist.
Handelte es sich dabei um den MB? Wenn ja, wurde der Widerspruch fristgerecht eingelegt? Binnen 14 Tagen ab Zustellung (Datum Umschlag)?
Nun verhält es sich so, dass Frau Mumm an meine neue Adresse schreibt, mit der "Bitte" den Widerspruch zurückzunehmen oder Ratenzahlung zu vereinbaren.
Blafasel. Nicht antworten, ignorieren. Wenn Fr. XYZ etwas will, kann Sie im Namen des Auftraggebers ja Klage erheben.
Das ist mir gar nicht so wichtig, wichtig ist - und deswegen schreibe ich hier - das nun Frau Mumm für den ganzen Aufwand (Gerichtskosten, Verfahrensgebühr, Pauschale für Postsendungen) eine weitere Rechnung stellt. Wie verhält es sich nun damit?
Das ist ebenso ein Fall für die Papiertonne.
Ich gehe fast davon aus, dass ich das bezahlen muss
Nein. Wenn du der Forderung widersprochen hast, geht dich das nichts an. Das ist Sache des Gläubigers bzw. Auftraggebers. Nachweispflichtig ist immer derjenige, der einen Anspruch erhebt. Und wenn du nie etwas über wish.com gekauft und somit mit der Sache nichts zu tun hast, treffen dich auch keine Folgekosten eines irregulären Anspruchs.
Ja, das wäre die naheliegende Vermutung. Da wir aber dies nicht wissen, muss ich wenigstens nachfragen.
Die Frage war richtig, hatte ich vergessen zu erwähnen: Ich habe den Widerspruch innerhalb der vierzehn Tage eingereicht.
Alles gut, nix zahlen, Korrespondenz einstellen und abwarten, ob da noch was kommt.
Hole dir am besten einen eigenen Anwalt, der wird dich sicher aus der Sache rausboxen. Bis dahin, nichts bezahlen!
Ein Anwalt kann da auch nur boxen, wenn dort nie gekauft wurde und wenn die Forderung zu Unrecht besteht. Da aber der Forderer in der Beweispflicht ist, braucht man auch keinen Anwalt, den muß man nämlich erst mal selbst bezahlen.
Für jemanden, der so etwas nicht weiß, ist (zumindest) eine anwaltliche Erstberatung aber sicherlich hilfreich!
Du bist dir aber schon im Klaren darüber, dass das ggfs. mehr kostet als die Forderung selbst?
Das wollte ich auch grad schreiben, mitunter ist "die Brüh dann teurer als die Fisch" wie man bei uns sagt.
Hatte deswegen hier ins Forum geschrieben - einen Anwalt würde ich gern erst einschalten, wenn wirklich ein Verfahren droht. Momentan tendiere ich zu "Ruhe bewahren und auf einen zukommen lassen" - bin mir absolut keiner Schuld bewußt.
Wär der Widerspruch nicht fristgerecht, hätte die Gläubigerin, die ja Anwältin ist und es wissen muß, sicher nicht um Rücknahme gebettelt.