Inkasso und Rechtsanwalt zahlen?
Guten Tag, ich bekomme in letzter Zeit Briefe von Inkasso Unternehmen und danach von Anwälten über Summen die verdreifacht oder 4 facht wurden, meine Frage ist. Muss ich das zahlen oder kann ich das ignorieren und einfach nur den Originalpreis zahlen? Was könnte passieren, wenn ich nichts mache? Ist die Schufa davon beeinflusst?
Um was für Forderungen geht es dann da? Hast Du offene Rechnungen oder nicht? Sind es also grundsätzlich berechtigte Forderungen? Wieso hast Du die bisher nicht bezahlt?
Es geht um eine Handyrechnung. Allerdings habe ich keine Abmahnung, Sms oder Anruf erhalten, deshalb kam es erst soweit. In der App stand auch rein garnichts
8 Antworten
Muss ich das zahlen oder kann ich das ignorieren und einfach nur den Originalpreis zahlen?
Das kommt drauf an.
Wenn die HF berechtigt ist, muss diese bezahlt werden, so oder so.
Inkassogebühren müssen jedoch nur dann bezahlt werden, wenn es sich 1.) hier um kein Konzerninkasso handelt (EOS + OTTO oder CCS + PayOne / Ingenico zb.) oder 2.) wenn diese durchsetzungsfähig sind.
Ob diese Durchsetzungsfähig sind kann ich dir aber nur dann beantworten, wenn du 1.) sagst wie hoch die HF ist - 2.) die komplette Forderungsaufstellung postest und 3.), seit wann die Forderung (Inkassoschreiben erstellt wann?) vorliegt.
Das Erstellungsdatum ist entscheidend dafür, ob nach einer 0.3 oder nach einer 0.5 bzw. 0.7 RVG Gebühr berechnet werden muss.
von Inkasso Unternehmen und danach von Anwälten über Summen die verdreifacht oder 4 facht wurden
Wegen der selben Sache?
Wenn ja, dann wäre das unzulässig (Kostenverdopplung). Dafür braucht man aber mehr Details.
Was könnte passieren, wenn ich nichts mache? Ist die Schufa davon beeinflusst?
Man könnte einen Mahnbescheid erstellen (gerichtlich ungeprüft).
Sollte man da nicht reagieren, kommt der Vollstreckungsbescheid. Sollte man dann noch immer nicht reagieren, wird ein Schuldtitel erlassen, der 30 Jahre Gültig ist und auch erst ab dann zb. eine Kontopfändung beauftragt werden kann.
Wenn das IB oder der RA kein Schufa-Mitglied ist, kann er keinen Eintrag machen.
Du hast anscheinend deine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt. Deshalb versucht sich dein Gläubiger jetzt sein Geld über das Inkasso-Unternehmen zu holen. Da du dafür verantwortlich bist, dass du deine Rechnungen rechtzeitig zahlst, musst du auch die Folgekosten übernehmen, die entstehen, wenn du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst. Daher ist ignorieren eine schlechte Idee.
Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, du also keine offene Rechnung hast, musst du widersprechen. Das kannst zu zunächst beim Inkassobüro machen oder, wenn dir ein Manhbescheid auf den Tisch flatter,spätestens dann.
Wenn die Forderung berechtigt ist, d.h. du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du neben dem Rechnungsbetrag auch die entstandenen Inkasso- und Anwaltskosten bezahlen.
Wenn du nichts machst, wird es zu einer Zwangsvollstreckung (Rechnungsbetrag und Inkassokosten, Anwalt) in dein Vermögen kommen (z.B. Sachpfändung, Gehaltspfändung oder Kontopfändung).
Wenn du nur den Rechnungsbetrag bezahlst, werden die restlichen Kosten (Inkassobüro, Anwalt) ebenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung eingetrieben werden (siehe oben).
Fazit: wenn du eine Rechnung nicht bezahlt hast, zahle jetzt alles (incl. der entstandenen Kosten) denn da kommst du nicht mehr raus. Wenn es keine unbezahlte Rechnung gibt, dann leg Widerspruch ein.
Ja, Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung werden bei der Schufa eingetragen.
Entweder Rechtsanwalt oder Inkasso Gebühren wären durchaus berechtigt wenn man sich im Zahlungsverzug befindet.
Aber Inkasso UND Rechtsanwalt Kosten, das geht nicht!
Das ist nicht zulässig. Beide Kosten müssen nicht erstattet werden als Verzugskosten.
Dass es Anwälte gibt, die dieses "Geschäftsmodell" verfolgen, ist ja nicht neu.
Du musst nur darauf achten, dass du einem Mahnbescheid rechtzeitig widersprichst, sonst wird der rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Natürlich muss man das im Verhältnis der ursprünglichen Schuld sehen.
Ist eine gute, so lange man die berechtigten Forderungen des Gläubigers befriedigt.
Da Du nicht schreibst, um was es geht, solltest Du Dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen oder ggf. selbst mit einem Anwalt sprechen.
Die Informationen in Deiner Fragebeschreibung sind dürftig.
Auch der Hinweis Handyrechnung ist nicht sehr aussagekräftig.
Hallo Meliodas,
wenn du dir sicher bist (aber wirklich ganz sicher), dass die Forderungen nicht rechtens sind, dann kannst du sie ignorieren.
Falls dir doch einfällt, dass du da mal was gekauft und nicht bezahlt hast, dann wird es umso teurer, je länger du wartest.
Du kannst zu einer Verbraucherberatungsstelle gehen. Die kennen sich mit Inkasso aus. Oder zu einem Rechtsanwalt. Aber den bezahlst du.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
dem mahnbescheid voll widersprechen bei einer berechtigten forderung ist eine schlechte idee