Muss ich die Kosten der Inkassofirma bezahlen?
Ich habe vor vielen Jahren einen spendenvertrag fürs Tierheim abgeschlossen.
Alle halbe Jahre muss ich also 42 € bezahlen und bekomme eine Rechnung dafür.
Nachdem es nicht monatlich ist muss ich gestehen habe ich nicht mehr dran gedacht.
Ich bin umgezogen und die Rechnung sowie Mahnungen kamen nach dem Nachsendeantrag nich mehr an.
Nun kam letzte Woche ein sehr forsches schreiben eimer Inkassofirma die wollten dass ich knapp 129€ überweise.
Ich habe daraufhin die ausgewiesenen Kosten des Tierheims inkl. der Zinsen an das Tierheim direkt überwiesen und eine Mail mit einer Erklärung gesendet und angegeben, dass ich somit die Inkassorechnung als gegenstandslos erachte denn ich habe mit dem Selbigen ja keinerlei Abkommen und die Schulden sowie Mahngebühren und Zinsen an den Gläubiger sind beglichen.
Heute kam ein 2. Schreiben dass ich die Restschuld von ca. 75€ noch bis 28.10. beglichen haben muss.
Sollte ich das wirklich tun?
Lieben Dank für Tipps.
2 Antworten
Die Inkassokosten können gerade so hinkommen mit Einwohnermeldeabfrage & co... und ein kleiner Verein ist auch berechtigt ein Inkassobüro einzuschlten.... AAAABER wtf... es geht um Spendengelder, da schaltet jemand ein Inkasso ein? Stelle künftige Spenden ein, nach einem Jahr hast du das Geld wieder drin.
Sachen gibts...
es kommt darauf an. Es gibt die Schadensminderungspflicht, d.H. die kosten für das Geld eintreiben müssen so gering wie möglich gehalten werden. Ein Konzern wie meinetwegen ein Energieversorger hat ganze abteilungen die nichts anderes machen wie das Rechnungswesen... die können das ganze intern günstiger machen als über ein externes Inkassobüro. Ein Verein der meinetwegen nur 1-2 angestellte (wenn überhaupt) hat diese mittel nicht und daher ist ein externes Inkassobüro angemessen (auch wenn ich es ehrlich gesagt bei Spenden als assoziales verhalten sehe ein Inkasso zu beauftragen).
Auch hier darf es aber nicht beliebig viel kosten... da kommt es auf die genauen Posten an die berechnet wurden. Kannst ja mal einzeln auflisten.
ich hab die positionen hier oben mal rein getippt.
Besten Dank schonmal für die Hilfe bisher.
Das Inkassounternehmen ist:
Lutz Inkasso in 72414 Rangendingen
In der ersten Rechnung vom Inkasso waren folgende Positionen:
Hauptforderung 42€
Zinsen: 0.58€
Auslagen des Gläubigers: 20€
Auskunftskosten / Sonstige Auslagen: 10 €
Kto.führungskosten: 2€
Geschäftsgebühr gem paragr.4 Abs. 5 RDGDG i. V. m. Nr. 2300 VV RVG aus 42 EUR: 45€
Post- u Tel.entgeltpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG : 9€
gezahlt habe ich nach dieser Re. 52,58€ (die Forderung, Auskunftskosten, Zinsen).
nun kam brief 2.
offen sind noch 76.02 €
"Nachdem Sie sich im Zahlungsverzug befanden, haften Sie für die entstandenen Verzugskosten"
Zum vermeiden weiterer Maßnahmen werde ich dann aufgefordert bis 28.10. überwiesen zu haben.
Ich seh all diese Gebühren aber nicht mehr wirklich als Verzugskosten an.
Welche Auslagen hatte denn der Gläubiger? Was hat er gemacht. Kontoführungskosten gehen nicht. 45€ entsprechen einer 1,0er gebühr, die würde ich persönlich für machbar halten da das Inkasso ja nicht nur einen Brief geschrieben hat (0,3er gebühr), sondern auch die Einwohnermeldeabfrage. Nachhaken würde ich vor allen eben bei den Auslagen des Gläubigers.
Ich hab schon gekündigt, leider behaupten die es sei nicht Fristgerecht und ich muss noch dez. 2019 und juni 2020 zahlen. :/
Ich hatte mal gelesen, dass Inkassoforderungen nie eingeklagt werden. Und darauf gehofft. :)