inkasso?

8 Antworten

Selbstverständlich darf es das. Und in diesem Fall mutmaßlich mit Erfolg.

den ich auf grund des nicht mehr hingehens als erledigt hielt ,also habe ich es nicht bezahlt

Mit Verlaub - ganz schön naiv.

im vorfeld einen vertag abgeschlossen

Vor Unterschrift auch durchgelesen, was drinsteht?


Man kann nicht einfach Verträge schließen und dann einfach nicht mehr bezahlen.

Natürlich musst du dich an die Fristen halten.

Da deine Tochter erst 11 Jahre ist, wurde der Vertrag sicherlich mit Dir geschlossen.
Wenn mit deiner Tochter ist er sowieso nichtig.

Ich kann auch kein Handyvertrag abschließen und dann einfach nicht mehr bezahlen da das Internet mir zu langsam ist.

Was steht denn im Vertrag drin, insbesondere zur Kündigung?

Vermutlich nicht, dass mit nichthingehen sich der Vertrag einfach erledigt. Stell dir vor, der Baletttrainer kommt einfach nicht mehr. Wäre der Vertrag dann auch einfach erledigt?

Also: zahlen schafft Frieden.

Das dürfte so natürlich nicht erlaubt sein. Deine Tochter ist ja nur gering Geschäftsfähig, außerdem bist du der Vertragspartner. Die sollten daher das Geld von dir fordern, dies wäre auch absolut richtig so.

Ja klar bitten sie dich zur Kasse, denn du und nicht deine minderjährige Tochter hast einen Vertrag abgeschlossen und musst die Bedingungen einhalten.