Autofahrer beleidigt und hupt Radfahrer an, Reaktion?
Letztens hupte (dort war Hupverbot) mich ein Autofahrer an und beschimpfte mich als "Trottel", Ich war Radfahrer mit gut 25km/h im Ortsgebiet und kamen gerade vor einer rotzeigenden Ampel zum Stillstand (bin in der Mitte meiner Fahrspur gefahren um denjenigen am Überholen zu hindern da Er gewiss nicht den Sicherheitsabstand von 1,50m hätte einhalten können weil die Fahrbahn mit einem Grünstreifen vom Gegenverkehr getrennt ist).
Ich hab Ihn schlicht ignoriert und den Kopf geschüttelt, aber wie hättet Ihr reagiert?
Hättet Ihr es auch ignoriert oder den Recht des Gegenschlags in Anspruch genommen und zb. den Mittelfinger gezeigt?
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
14 Antworten
Von mir aus hätte dieser xser eher den Mittelfinger gezeigt bekommen mit der Nachfrage ob er denn nich ganz frisch wäre im oberstübchen und stress suche!? Ich bin bei sowas inzwischen recgt steessbefreit und rigoros , wenn so ein dorftrottel in seinem gepanzerten blech-shiethäuschen Stress sucht kann er diesen gerne von mir azs auch haben
Also gegen das Rechtsfahrgebot verstossen mit der Ausrede, du würdest schon vorher immer wissen wer den Sicherheitsabstand einhält oder nicht?
Und damit Nötigung im Strassenverkehr begangen dass er hinter dir bleibt, auch an der Ampel?
Und als Top noch beschweren über das Benutzen des Schallzeichens mit der er auf die Gefahr hingewiesen hat dass etwas passieren kann weil du dich verkehrswidrig nicht ans Rechtsfahrgebot hältst?
Was stimmt mit dir nicht, warum zeigt man sowas wie dich nicht an?
Da fällt einem nichts mehr ein...
Knapp "nicht Nötigung"
Das bedeutet dass wenn die Minute "noch" nicht ausreicht, dann wohl ein etwas längerer Zeitraum - oder denkst du bei 2, 3 oder 5 Minuten würde immer noch gleich "keine Nötigung" geurteilt werden?
Irgendwann ist der Boden überspannt, evtl. auch erst nur Verwarnung..
Also soweit ich weiß liegt keine Nötigung vor, weil das Auto das stärkere Mittel ist im Vergleich zum Fußgänger bzw Radfahrer.
Er hätte ja auch die Möglichkeit los zu fahren und den Radfahrer bzw Fußgänger zu überfahren. Das ist die Begründung weshalb man von denen nicht genötigt werden kann.
Ich finde die Begründung auch bescheuert.
Das zweite Fahrzeug hintendran dann aber schon. Denn das kann wegen dem ersten Auto nicht fahren.
Bescheuerte Regel; ist aber wohl so.
lg
Siehe das Urteil, da steht dass bei einer Minute aufhalten "noch nicht" von Nötigung gesprochen werden kann.
Und nötigen geht immer als Radfahrer..
https://www.infranken.de/lk/gem/radfahrer-beleidigt-und-noetigt-autofahrer-art-3410207
na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren und wenn mich dann einer mit gerade mal 15cm Seitenabstand überholt fall Ich hin und kassiere ordentlich Schmerzensgeld, bemühe ev. noch die Gerichte und liege der Krankenkasse auf der Tasche weil Krankenstand und Lohnfortzahlung.
Habt Ihr alle die letzte Führerschein-Gesetzesnovelle (33. FSG-Novelle) verpasst?
Anscheinend schon.
na dann werde Ich in Zukunft rechts fahren
Genau so ist es richtig!
Und warum nicht gleich so?
Wen du ihm übrigens beim knapp überholen den rechten Aussenspiegel abtrittst wird er Probleme haben das zu erklären...
hab Ich auch schon gehört, oder so eine schönen Carbid-Glasbrecher am Auto langschleifen, kost sicher auch nicht wenig.
Du hast alles richtig gemacht, dich aber hier vielleicht nicht gut ausgedrückt. Du hast vor der roten Ampel in der Mitte deiner Spur gehalten, als von hinten einer gehupt hat. Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander.
Es reicht, wenn du in der linken Hand deinen Hausschlüssel deutlich sichtbar zeigst ...
...Da war kein Platz für einen Radfahrer und ein Auto nebeneinander...
Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"...
kein Platz lt. STVO §15 (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern und Rollerfahrern (§ 88b) hat der Seitenabstand im Ortsgebiet mindestens 1, 5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu betragen; bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.
"Da ist Immer Platz, den schließlich ist es komischerweise Radfahrern erlaubt an einer roten Ampel Rechts an allen wartenden Autos bis ganz nach vorne zu fahren - und da sind sicherlich immer auch keine 1,5m "Platz"."
das nennt sich ja auch "vorbeifahren" und solange Ich mich dann in den fließenden Verkehr wieder einordne ist alles Ok.
Und ganz vorne an der roten Ampel fährt dann das Auto, das du nicht überholen lässt / das nicht überholen könnte dann warum nicht neben dich?
Weil du nicht ganz rechts stehst...
Ich kann nicht schneller fahren, und Sie können auch nicht ohne meine Gefährdung überholen. Wer ist also der Trottel, der trotzdem hupt?
Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?
Da man nicht weiß, ob derjenige am Handy rumbastelt oder besoffen ist, hupt man um ihn "aufzuwecken" bevor er irgendwo gegenfährt - denn normal ist es nicht mitten in der Fahrspur mit dem Fahrrad zu fahren...
Danke! Und ich dachte schon, es wird gehupt weil sich jemand im Tempo behindert vorkommt. Wenn ich bloß behupt werde, damit man weiß, ob ich wach bin, dass finde ich doch gleich viel entspannter!
Handy und Rad fahren kann ich gar nicht. Da fahr ich tatsächlich irgendwo dagegen oder übersehe was Wichtiges, selbst nur beim Telefonieren.
Was mich übrigens sehr wundert. Ich kann freihändig fahren, und mich nebenbei noch mit einem anderen Radfahrer unterhalten, aber ich kann nicht einhändig fahren und dabei telefonieren. Schreiben schon gar nicht.
würd Ich auch nie, einhändig mit den Augen am Handy, da musst ja wo gegenfahren, Freihändig steuerst ja mit dem Gleichgewicht, aber wo steuerst du hin wenn du nur das handy siehst?
Ich muss mein Handy nicht mal anschaun dazu, dass ist kein Smartphone, und ist wirklich fast nur zum Reden in Benutzung.
Ist man gleich ein Trottel wenn man wegen einer Gefahr hupt, die durch einen Verkehrsteilnehmer entstehen kann, der sich nicht ans Rechtsfahrgebot hält?
Ja, wenn die Situation so war wie beschrieben: Stehen an der Ampel, Fahren nicht am rechten Rand, weil ein Überholen mit Mindestabstand nicht möglich ist (aber evtl. vom Autofahrer "riskiert" wird). Ja, dann ist man ein Trottel, wenn man hupt und beleidigt.
Also ich - du vielleicht nicht, deshalb kennst du das nicht - bin schon öfter hinter Autos oder auch Lkws hinterher gefahren, die auffälligen Rechts- oder Linksdrall hatten und da immer ruckartig korrigierten.
Ein deutliches, etwas längeres Schallzeichen meinerseits hat da immer dazu geführt dass ab dann wieder in der Spur geblieben worden ist!
Mein längstes Erlebnis waren mal fast 15 Kilometer Landstraße, teilweise durch kleine Orte wo eine A-Klasse vor mir bei Geschwindigkeiten von 80-90km/h mehrmals soweit in die Gegenfahrbahn fuhr, also mit den linken Reifen links vom Mittelstreifen, dass der Gegenverkehr bis ins Bankett ausweichen musste.
Ich hatte da schon die Polizei am Handy und die kamen dann auch entgegen und haben den ausgezogen..
Also bitte erzähl mir keinen, wann man bei Gefahr Hupen kann und darf...
Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer.
Auch als Radfahrer darfst du Andere nicht vorsätzlich und ohne entsprechenden Grund behindern.
Was hat das mit mit dem rechtsfahrgebot zu tun wenn man auf seiner Spur ausreichend Abstand nach rechts einhält.
Schon allein um der Gefahr des plötzlichen Öffnen von Autotüren zu entgehen ist ein Abstand vom Lenker Ende zur Fahrbahnmarkierung von 1m einzuhalten
bin in der Mitte meiner Fahrspur gefahren um denjenigen am Überholen zu hindern
Zur Erinnerung.
Wenn da kein Platz zum Überholen des Radfahrers ist, weil die Straße da aufhört, ist es für den Radfahrer nicht nur erlaubt, die volle Spur zu nutzen sondern sogar empfohlen, damit niemand auf die Idee kommt, sich da noch an ihm vorbei zu quetschen. An einer mehrspurigen Kreuzung z. B.: Natürlich nehme ich die volle Spur ein, wie ein Auto. Ich bin auf den paar Metern Kreuzung auch nicht nennenswert langsamer als ein Auto. Geht es auf der normalen Straße weiter, fahre ich auch wieder brav am rechten Rand.
Bordsteinabstand 80 cm, Radfahrerbreite 60 cm, Überholabstand mindestens 150 cm. Also muss ich als Autofahrer mindestens einen Abstand von 2,9 Metern vom Bordstein halten, um einen Radfahrer sicher zu überholen.
Die übliche Breite eines Fahrstreifens beträgt hierzulande zwischen 3 und 3,5 Meter. Daraus ergibt sich ganz klar: Will ein Autofahrer einen Radfahrer gefahrlos überholen, muss er mit seinem kompletten Fahrzeug auf den nächsten Fahrstreifen wechseln.
Das bedeutet im Klartext:
- Bei einspuriger Verkehrsführung, z.B. in Wohnstraßen mit parkenden Fahrzeugen, können Radfahrer nicht überholt werden.
- Bei zweispuriger Verkehrsführung können Radfahrer nur so überholt werden, wie auch PKW überholt werden, also komplett auf der Spur des Gegenverkehrs – und nur, wenn kein Gegenverkehr in Sicht ist.
- Bei vierspuriger Verkehrsführung müssen Sie auf die Überholspur wechseln, um einen Radfahrer regelgerecht zu überholen.
Und auch das ändert nichts am Rechtsfahrgebot.
Da steht auch nicht 'blockiere andere Verkehrsteilnehmer soweit du kannst".
Vielmehr steht da als Empfehlung, schnelleren Fahrzeugen an geeigneter Stelle die Möglichkeit zum Überholen zu geben.
Es gab gar keine Blockadesituation, wenn eh nicht sicher überholt werden konnte.
bin in der Mitte meiner Fahrspur gefahren um denjenigen am Überholen zu hindern
Da sagt der FS etwas anderes aus. Der sollte es ja besser wissen.
Und wer ist dann Schuld wenn derjenige ohne entsprechenden Seitenabstand an mir vorbeifährt, Ich stürze und dieser dann ev. Fahrerflucht begeht? Du etwa? Gut ja, die Zivilgesellschaft weil Privatversichert, aber trotzdem.
Also ich wäre wahrscheinlich nicht in die Mitte gefahren, sondern normal am rechten Fahrbahnrand.
Je nach Beleidigung und Gefährlichkeit seines Verstoßes hätte ich meinen Dienstausweis gezückt und eine Verkehrskontrolle durchgeführt.
Sonst hätte ich ihn ignoriert.
lg
Wenn man so nen Ausweis hat, und so reagiert, ist das nicht schon "Anstiftung zu verkehrswidrigem Verhalten"?
Warum sollte das Anstiftung sein? Ich wäre rechts gefahren und hätte mich jemand abgehupt und beleidigt, würde ich situationsbedingt entscheiden die Person zu überprüfen.
Finde es sollte gerade in der Stadt mehr Polizei zu Rad geben um jeden Autofahrer zu bestrafen welcher "falsch" überholt.
Da das nur 30 Euro kostet macht sich dafür kaum jemand den Aufwand.
Abgesehen davon kann man den Verstoß kaum ahnden. Denn wie soll ich denn von 20 Meter aus sagen ob das jetzt 90 cm oder 1,5 Meter waren.
Das würde ich vor Gericht und Eid nicht aussagen und deshalb zeig ich das auch nicht an.
Ich wollts nur mal wissen. Manche Radfahrer ziehen ja, niemand behindern wollend, teilweise gefährlich weit nach rechts. Oft genug die, deren Fahrweise für diese beengten Verhältnisse eigentlich nicht geeignet ist.
30€? Bei uns in Österreich kann die Strafe wegen zu geringem Abstand bis zu €2.180,- und eine Vormerkung kosten(Wenn der Radfahrer gefährdet wird).
Bei uns 30 Euro. Im Falle eine Gefährdung wohl etwas höher.
Und wie gesagt die Nachweisbarkeit ist fast nicht möglich.
lg
Ein Fahrradfahrer kann ein Autofahrer niemals nötigen. Nur das zweite Auto dass dann hintendran kommt.
Siehe Urteil zu den Klimaklebern.
Sonst 👍🏻