Polizei war da, weil ich jemandem den Mittelfinger gezeigt haben soll. Was soll ich tun?
Ich war Freitag vor 14 Tagen mit dem Auto zur Arbeit unterwegs. Dort soll ich im Kreisverkehr jemandem die Vorfahrt genommen, ihn genötigt und an einer ampel beim Rechtsabbiegen den Mittelfinger gezeigt haben.
Ich kann mich daran aber nicht erinnern. Wenn ich zu schnell aus dem Kreisel gezogen bin, ist das eine Sache, aber ich bin niemand, der andere nötigt oder beleidigt. Ich bekomme nun einen Anhörungsbogen zugesandt, den ich ausfüllen soll. Kann mir nun irgendwas passieren?
Die Polizistin meinte, die Staatsanwaltschaft prüft das, kann aber sein, dass die Sache fallen gelassen wird. Ich habe nicht ausgesagt und die Schuldzuweisung abgestritten. Was soll ich tun?
......Ich kann mich daran aber nicht erinnern.......Kanst du dich nur an die Mittelfingersache nicht erinnern oder an den gesamten Vorgang nicht?
Generell an den Vorfall. Ja ich fuhr durch einen Kreisverkehr. Ja, ich bog an einer Ampel rechts ab. Aber da war so viel los, dass ich mich nicht mehr an Einzelheiten erinnere.
4 Antworten
solange aussage gegen aussage steht, werden solche und ähnliche verkehrssachen nicht weiter verfolgt, weil es keine chance für eine verurteilung oder zumindest einen strafbefehl gibt.
erst wenn eine seite verlässliche zeugen benennen kann, stehen die chancen gut (oder schlecht, je nach dem, auf welcher seite du stehst)
man hat dich zwar befragt, aber es wäre nur was geworden, wenn du alles zugegeben hättest. aber wer macht das?
An und für sich richtig, was Sie schreiben. Aber dagegen spricht, dass ich an diesem Tag trotz viel Verkehr keinen Grund hatte, derart emotional zu sein. Bin auch generell niemand, der so aus der Haut fährt. Generell entweicht mir mal ein "idiot", das bleibt aber im Auto.
mach nichts dann passiert auch nichts
erstmal tust du gar nichts mehr, füllst den Anhörungsbogen aus (ich würde nur Angaben zur Person machen und sonst nichts) und wartest.
Nichts sollst Du tun.
Wenn dieser Anhörungsbogen kommt, kreuzt Du an das Du den Vorwurf bestreitest (nichts sonst, keine Erkärungen einfach ohne Kommentar) und schickst ihn wieder zurück.
Sollte wirklich eine Vorladung zu Beschuldigtenvernehmeng kommen, ignoriere sie.
Aller Wahrscheinlichkeit nach kommt nichts weiter mehr. Wenn Doch, z. B. ein Strafbefehl, dann nimm den und wende Dich an einen Rechtsanwalt.
Immer unter der Voraussetzung das Du wirklich nichts gemacht hast.
Den Tipp, eine polizeiliche Vorladung zu ignorieren, halte ich nicht für unfassbar sinnvoll und lösungsorientiert.
Da geht es dann aber auch um Gläubwürdigkeit, die nicht immer gleichmäßig verteilt ist. "Kann mich an nichts erinnern" bei einem Mittelfinger? Läuft der den ganzen Tag so rum, dass er sich nicht erinnern kann? Das spricht hier gegen ihn. Mittelfinger ist normalerweise mit Emotionen verbunden und daran erinnert man sich sehr wohl.