Polizei war da, weil ich jemandem den Mittelfinger gezeigt haben soll. Was soll ich tun?

Nadelwald75  20.12.2020, 17:38

......Ich kann mich daran aber nicht erinnern.......Kanst du dich nur an die Mittelfingersache nicht erinnern oder an den gesamten Vorgang nicht?

DG2013 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 17:43

Generell an den Vorfall. Ja ich fuhr durch einen Kreisverkehr. Ja, ich bog an einer Ampel rechts ab. Aber da war so viel los, dass ich mich nicht mehr an Einzelheiten erinnere.

4 Antworten

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solange aussage gegen aussage steht, werden solche und ähnliche verkehrssachen nicht weiter verfolgt, weil es keine chance für eine verurteilung oder zumindest einen strafbefehl gibt.

erst wenn eine seite verlässliche zeugen benennen kann, stehen die chancen gut (oder schlecht, je nach dem, auf welcher seite du stehst)

man hat dich zwar befragt, aber es wäre nur was geworden, wenn du alles zugegeben hättest. aber wer macht das?


lesterb42  20.12.2020, 17:49
solange aussage gegen aussage steht,

Da geht es dann aber auch um Gläubwürdigkeit, die nicht immer gleichmäßig verteilt ist. "Kann mich an nichts erinnern" bei einem Mittelfinger? Läuft der den ganzen Tag so rum, dass er sich nicht erinnern kann? Das spricht hier gegen ihn. Mittelfinger ist normalerweise mit Emotionen verbunden und daran erinnert man sich sehr wohl.

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DG2013 
Beitragsersteller
 20.12.2020, 18:07
@lesterb42

An und für sich richtig, was Sie schreiben. Aber dagegen spricht, dass ich an diesem Tag trotz viel Verkehr keinen Grund hatte, derart emotional zu sein. Bin auch generell niemand, der so aus der Haut fährt. Generell entweicht mir mal ein "idiot", das bleibt aber im Auto.

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erstmal tust du gar nichts mehr, füllst den Anhörungsbogen aus (ich würde nur Angaben zur Person machen und sonst nichts) und wartest.

Nichts sollst Du tun.

Wenn dieser Anhörungsbogen kommt, kreuzt Du an das Du den Vorwurf bestreitest (nichts sonst, keine Erkärungen einfach ohne Kommentar) und schickst ihn wieder zurück.

Sollte wirklich eine Vorladung zu Beschuldigtenvernehmeng kommen, ignoriere sie.

Aller Wahrscheinlichkeit nach kommt nichts weiter mehr. Wenn Doch, z. B. ein Strafbefehl, dann nimm den und wende Dich an einen Rechtsanwalt.

Immer unter der Voraussetzung das Du wirklich nichts gemacht hast.


YaLoh  20.12.2020, 20:44

Den Tipp, eine polizeiliche Vorladung zu ignorieren, halte ich nicht für unfassbar sinnvoll und lösungsorientiert.

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YaLoh  20.12.2020, 21:09
@Artus01

Rechtlich ist das korrekt. Es gibt keine Pflicht, als Beschuldigter einer Vorladung nachzukommen.

Als Laie würde ich die Entscheidung aber immer einem Rechtsanwalt überlassen!

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Artus01  21.12.2020, 08:25
@YaLoh
Als Laie würde ich die Entscheidung aber immer einem Rechtsanwalt überlassen!

Wieviel willst verwetten das der Rechtsanwalt Dir genau den Ratschlag gibt von dem ich geschrieben habe?

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