Mit Kind wegziehen?

6 Antworten

Ob du mit deinem 8 Monate alten Sohn wegziehen darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von deinem gemeinsamen Sorgerecht mit dem Kindesvater.

Alleiniges Sorgerecht:

  • Hast du das alleinige Sorgerecht für dein Kind, kannst du grundsätzlich frei entscheiden, wo du mit deinem Kind leben möchtest.
  • Du musst den Kindesvater lediglich informieren.
  • Ein Umzugswiderruf durch den Kindesvater ist in der Regel nicht möglich.

Gemeinsames Sorgerecht:

  • Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile dem Umzug zustimmen.
  • Kommt es zu keiner Einigung, kann das Familiengericht entscheiden.
  • Das Gericht wird dabei das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen.

Faktoren, die das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt:

  • Bindungen des Kindes: Zu wem hat das Kind die engsten Beziehungen? Gibt es enge Bindungen zu anderen Familienmitgliedern oder Freunden am neuen Wohnort?
  • Schulische und berufliche Situation der Eltern: Wo haben die Eltern bessere Möglichkeiten, ihre berufliche und schulische Ausbildung zu verfolgen?
  • Betreuungsmöglichkeiten: Gibt es am neuen Wohnort geeignete Betreuungsmöglichkeiten für das Kind?
  • Entfernung zum anderen Elternteil: Wie weit ist die Entfernung zum anderen Elternteil und wie wirkt sich dies auf die Möglichkeit des Umgangs aus?
  • Bisherige Konfliktbereitschaft und Kooperationsfähigkeit der Eltern: Wie gut haben die Eltern bisher zusammengearbeitet und Konflikte gelöst?

Empfehlung:

  • Ich empfehle dir, dich mit einem Anwalt oder einem Fachanwalt für Familienrecht zu beraten.
  • Dieser kann dich über deine rechtlichen Möglichkeiten informieren und dich bei der Geltendmachung deiner Ansprüche unterstützen.
  • Du kannst auch beim Jugendamt Unterstützung und Beratung erhalten.

Zusätzliche Informationen:

Bitte beachte, dass dies nur allgemeine Auskünfte sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall solltest du dich immer an einen Anwalt oder einen anderen qualifizierten Rechtsberater wenden.


Kugelflitz  11.07.2024, 12:26

Du lässt das Umgangsrecht völlig außen vor.

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Osterkarnigel  11.07.2024, 12:33
@Kugelflitz

Weil es nach allen Quellen zu dem Thema eben nicht wirklich relevant ist. Es muss neu verhandelt und geklärt werden aber dem Sorgeberechtigten steht es erstmal frei selbst zu entscheiden wo er mit dem Kind wohnt.

Ist hier aber sowieso egal weil die beien sich ziehmlich sicher das Sorgerecht teilen.

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fallenstelle320  11.07.2024, 17:29
@Osterkarnigel

es sollte vorher geklärt werden wie sie das umgangsrecht zukünftig gestalten wird. immerhin kommen bei der entfernung immense kosten und zeitaufwand alle 2 wochen auf sie zu

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wenn du alleiniges sorgerecht hast, kannst du hinziehen wo du willst. du wirst dann allerdings damit rechnen müssen das du das kind zum umgang fährst alle 2 wochen und abholst und die kosten trägst.

bei gsr benötigst du die zustimmung des vaters das du das kind mitnehmen darfst. du solltest also die zustimmung einholen und klären wie du zukünftig den umgang für den kv gestaltest, damit die kosten von deiner seite aus getragen werden

Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du umziehen - du musst den Vater nur darüber informieren.

Wenn ihr gemeinsame elterliche Sorge habt, dann muss er zustimmen oder du musst vors Familiengericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ihr habt das geteilte Sorgerecht. Dann muss such der Kindsvater mit Eurem (so weiten) Wegzug einverstanden erklären.

Kommt drauf an wie ihr Sorgerecht und Umgang geregelt habt.

Möglich das du das nicht einfach so darfst.