Mit Kindern umziehen?
Folgendes Problem. Ich arbeite ca. 20km vom Wohnort entfernt. Bin seit 1,5 Jahren von dem Papa meiner Kinder getrennt und habe nun einen neuen Partner, von dem ich auch frisch wieder schwanger bin. Meine zwei großen besuchen einen Tag in der Woche ohne Übernachtung ihren Vater. Sie sind gerade 5 Jahre alt. Wenn sie nächstes Jahr eingeschult werden, würde ich gerne mit den beiden zu meinen neuen Partner ins Haus ziehen (20km entfernt). In der Stadt arbeite ich auch. Ich hätte also auch viel mehr Zeit für die Kinder. Ich wäre auch dazu bereit mich an den Fahrtkosten für den Umgang zu beteiligen. Leider wird mir der Vater der Kinder niemals den Umzug erlauben. Ich brauche seine Unterschrift für das Einwohnermeldeamt. Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich nicht so an ihn gebunden bin? Es ist noch der selbe Landkreis.
Wer hat das Sorgerecht?
Wir haben beide das Sorgerecht
8 Antworten
20 km, gleicher Landkreis, das ist nun echt zumutbar für deinen Ex-Partner.
Die Vorteile, also deine Argumente überwiegen. Du hast mehr Zeit für die Kinder, wenn du nicht mehr pendeln musst und es ist noch vor der Umschulung. Eure Kinder haben somit keinen Schulwechsel.
Er kann dir doch nicht vorschreiben, wo du zu leben hast. Das wäre nur ein Streitfall, wenn du sehr weit ziehen wolltest und er dann seine Kinder nicht mehr sehen kann.
So aber ist dies problemlos möglich, zumal du gar bereit bist, dich an den Fahrkosten zu beteiligen.
Du wirst da recht bekommen...kläre das mal auf dem Gemeindeamt ab, die können dir genau sagen, wohin du dich wenden musst und was zu tun ist.
Viel Glück.
Leider wird mir der Vater der Kinder niemals den Umzug erlauben.
Er hat da gar nichts zu erlauben.
Ich brauche seine Unterschrift für das Einwohnermeldeamt.
Nein, die brauchst Du auch nicht.
Wenn es zuviel Stress gibt wende Dich an einen Anwalt und an das Familiengericht.
wenns so weit ist, gib ihm bescheid, dass du umziehen willst und 7 tage um die unterschrift unter die einwilligung zu setzen. wenn er das nicht tut, lässt du seine unterschrift gerichtlich ersetzen. bei 20km ist das kein problem
Du kannst ohne seine Zustimmung umziehen wenn du für die gesammten Umgangskosten aufkommst.
lg
das du keine ahnung hast ist hier klar ersichtlich, da deine antwort falsch ist
selbstverständlich ist sie falsch, sagte ich dir doch bereits
Aber ich brauche doch seine Unterschrift für das anmelden am neuen Einwohnermeldeamt
Nein du bist voll Geschäftsfähig
Du übernimmst damit die Verantwortung für dein tun.
Daraus kann er dir einen Strick drehen, wenn du das Kindeswohl gefährdest...
Solang du das nciht tust, leb dein Leben.
würd das mit dem jugendamt klären. hier kennt auch keiner eure hintergründe / rechteverteilung.
bei gsr braucht sie für den umzug der kinder seine zustimmung. er hat also zu erlauben. sie muss sich aber nichts vorschreiben lassen und kann die unterschrift ersetzen lassen gerichtlich. das kostet allerdings geld