Mit Kind auswandern bei getrennten Eltern und gemeinsamen Sorgerecht?
Ich überlege aktuell mit meiner Frau nach Spanien auszuwandern.
Es ist so, dass ich einen Sohn (10 Jahre alt) aus einer früheren Beziehung habe und wir aktuell das Wechselmodell nutzen (also 50% der Zeit bei uns und 50% bei seiner Mutter)
Mein Sohn wäre dann sicherlich auch dafür auszuwandern, allerdings wäre seine Mutter (verständlicherweise) wahrscheinlich erstmal dagegen.
Gibt es jemanden der auch in der Situation war und Erfahrungsberichte teilen kann oder mir sagen kann, wieviel Gewicht der Wille meines Sohns hat.
Zur Info: wir haben gemeinsames Sorgerecht.
6 Antworten
Wenn die Mutter nicht einverstanden ist, dann muss das Gericht entscheiden.
Dieses prüft unter anderem:
- Kindeswille
- Kontinuität (wer kann dem Kind das gewohnte Lebensumfeld erhalten? Z.B. Schule, Sportverein)
- Bindungen (Wie stark sind die Bindungen zu den Elternteilen? Wie fand vorher Kontakt statt? Und: Wer ist in der Lage, dem Kind die Bindungen zu anderen besser zu erhalten?)
- ...
Ich bezweifle ja, dass dein Sohn es so toll findet, in ein völlig fremdes Land zu ziehen und seine Mitschüler nicht zu verstehen, seine Freunde, Hobbys zurücklassen zu müssen und die Mutter und Großeltern nur noch in den Ferien zu sehen. Ich gehe davon aus, dass dein Sohn zumindest in Teilen ambivalent sein wird.
Das wirst Du gegen den Willen der Mutter nicht durchsetzen können. Selbst wenn Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hättest, wäre sie berechtigt, mit Eurem Sohn Umgang zu haben.
Dein Sohn ist erst 10, also wird man ihn wohl als "leicht beeinflussbar" ansehen. Ich glaube, Du wirst entweder mit ihm gemeinsam Deine Ex überreden müssen oder die Spanienpläne aufgeben.
In Spanien müssen bei vielen Entscheidungen inkl. Auslandsreisen beide Elternteile einverstanden sein.
Wenn der Vater nicht einverstanden ist dann entscheidet das ein Familiengericht.
Der Sohn wird auf jeden Fall mit angehört in dem Alter - rechtlich allein entscheiden bei wem er leben wird, kann er jedoch erst mit 14 Jahren. Es gibt keine rechnerische Gewichtung, das ist schlichtweg vom Einzelfall abhängig. Umziehen ins Ausland ist immer eine viel schwierigere Hausnummer als Umzug innerhalb Deutschlands - auch um das Umgangs- und Sorgerecht des anderen Elternteils zu gewährleisten. Deinem Sohn muss bewusst sein in dem Alter, was das Auswandern denn tatsächlich bedeutet - erst dann wird man seine Worte auch ernst nehmen können.
ein Kind kann ab 14 nicht alleine entscheiden wo es lebt. Ab 14 muss der Richter lediglich noch stärker den Willen und Wunsch des Kindes in seine Entscheidung einbeziehen. Alleine entscheiden kann ein "Kind" ab 18 Jahren.