Muss mein "Bonus-Sohn" zu seiner Mutter ziehen, falls dem Vater etwas passiert?
Hallo ihr Lieben.
Mein Bonus Sohn (8) lebt jetzt seit 2 einhalb Jahren bei meinem Partner und mir, nachdem er wegen akuter Kindeswohlgefährdung nicht mehr bei seiner Mutter leben kann. Diese hat sich in dieser langen Zeit nur 4 mal bei ihm gemeldet und bekommt sogar eine Lohnpfändung, weil sie keinen Unterhalt zahlt.
Trotz allem haben die beiden noch das gemeinsame Sorgerecht. Meine Frage wäre jetzt, ob ich, falls dem Vater etwas passieren sollte, die Chance hätte, darum zu kämpfen, dass das Kind weiter bei mir bleiben kann, wo es ihm gut geht und wo er gut versorgt und umsorgt ist. Würde ein Elterntestament mir helfen, das mein Partner aufsetzt?
Ich weiß, die Situation ist kompliziert, aber vielleicht hat ja jemand ein bisschen Ahnung.
9 Antworten
Wenn das Kind wegen akuter Kindeswohlgefährdung nicht zur Kindesmutter zurück kann, dann könnte das Jugendamt das Kind - sollte deinem Partner etwas zustoßen - bei dir im Haushalt in Obhut nehmen. Widerspricht die Kindesmutter, dann müsste ein Vormund bestellt werden. Du könntest dich dann als Pflegeelternteil bewerben, dass das Kind dauerhaft bei dir leben kann.
Ich würde mir aber in dieser Konstellation rechtliche Beratung einholen.
Vorneweg: ich bin kein Fachanwalt für Familienrecht.
Ganz wasserdicht scheint mir in diesem Fall die Stiefkindadoption zu sein, wenn du sicher gehen willst, dass das Kind im Falle eines Falles bei dir bleibt.
Wenn du den Sohn deines Partners adoptierst, dann wirst du rechtlich gesehen seine Mutter und die leibliche Mutter gibt alle Rechten und auch alle Pflichten (zB die Unterhaltspflicht) ab. Bedeutet: du würdest auch unterhaltspflichtig für das Kind.
So wie du es schreibst, könnte man das der leiblichen Mutter wohl schmackhaft machen.
Wenn die leibliche Mutter das Sorgerecht hat. Kannst du nicht das Kind behalten. Wenn der Vater stirbt hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
das geht nur über die echte rechtliche Adoption oder die offizielle Vormundschaft, nur weil einer stirbt kriegst du kein Sorgerecht das müsste am End eingeklagt werden beim Familiengericht, die Vormundschaft glaube auch da gings aber je nach Situation etwas leichter.
Ja, dass wir dann vor Gericht müssten, war mir recht klar. Mir ging es nur um die Frage, ob ich überhaupt eine Chance hätte für und um ihn zu kämpfen
Wo bin ich denn eine Außenstehende Fremde? Das Kind lebt seit fast 3 Jahren bei uns und hat seine leibliche Mutter seit über 2 Jahren nicht mehr gesehen. Sorry, aber ich bin mehr Mutter für ihn, als die Frau, die geboren hat
Das wird wohl leider nicht so einfach. Obwohl sie sich nicht kümmert, macht sie nach außen hin einen auf super Mami und hat eine zeitlang sogar bilder gepostet, die sie aus WhatsApp hatte... ich denke um den Schein zu wahren, würde sie dem nie zustimmen. Allerdings hoffe ich, dass sie das Sorgerecht abgibt und dann könnte ich versuchen, sein Vormund zu werden