Mit ICE Schwarzfahren?

6 Antworten

Ich war mal vor 5 Jahren in der Situation das ich nur 1€ und ein paar Cent dabei hatte und 84 Cent auf den Konto hatte und nach Hause wollte, Lastschrift hätte man frei schalten müssen erst oder so die Fahrt hätte 84€ gekostet mit bc 25 bin dann in Kassel rein und erst mal 1 Stunde nur gestanden nach der Abfahrt am 2 halt bin ich zu den abteil war ich bereit zum Reden und bin zu dem Abteil hin wo das Personal sitzt da war ein großer man denke mal den zugchef hab es den dann erklärt aber der meinte er könnte den ausländischen Papier Ausweis nicht einlesen und ich soll den Zug in Nürnberg dann verlassen. soll am nächsten Bahnhof dann reden im Zentrum oder so

Sonst müsste er die Polizei rufen. Hab dann in Gang gewartet und bin dann raus am nächsten Bahnhof.

Im Zentrum hat ein asyl Man gearbeitet der hat da eher cool drauf reagiert und gemeint dann ist es halt eben jetzt so

Nach 2 Stunden hab ich es noch mal gewagt bei einen anderen Zug da war eine nette Frau war glaub ich von Bordbistro da hatte ich gesagt das ich mir kein Ticket kaufen konnte weil mein Konto gesperrt ist, ich sollte mich erstmal setzen dann würde jemand kommen ist dann bis München keiner gekommen, hab die Frau seit dem die war wirklich sehr freundlich, nicht so wie der Schnösel vom anderen Zug davor den hab ich zum Glück auch nicht wieder gesehen

Für die Weiterfahrt ab München konnte ich ein Ticket per Lastschrift über das Konto vom Opa des Freundes buchen hat er mir erlaubt bei der Bahn ging es nicht.

In Nachhinein glaub ich das es Schicksal war weil ich eine eingelöst Bahn Bonus Freufahrt 2 Monate zuvor nicht nutzen konnte wegen eines Unfalls und so hab ich auf ungewöhnliche Weise eine Ersatz Freifahrt erhalten

Das War meine Geschichte

Einer der Hauptunterschiede ist, dass in einem ICE (oder auch IC/EC) praktisch immer ein Zugbegleiter an Bord ist, der die Fahrkarten kontrolliert. Also einfach Einsteigen und darauf spekulieren, dass kein Kontrolleur kommt, funktioniert vielleicht in der S-Bahn oder in den Regionalzügen, beim Fernverkehr nicht.

Bis vor ein paar Jahren war Schwarzfahren im Fernverkehr auch nur möglich, wenn man "doof" war. Damals konnte man nämlich noch regulär Fahrkarten beim Zugbegleiter kaufen (Bordpreis = Zugfahrkarte + ein paar wenige Euro Zuschlag). Also wenn der Zugbegleiter kam, musste man keine Strafe zahlen, man konnte einfach das Ticket kaufen. Aber dies wurde vor einer Weile abgeschafft.

ICE-Tickets kosten in der Regel mehr. Dementsprechend wird auch die Strafe etwas höher ausfallen.

In der Regel gilt: Bei Schwarzfahren wird der doppelte Fahrtpreis als erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, mindestens jedoch 60 €. [Ansonsten kann es stattdessen auch eine Strafanzeige geben.]

Bei ICE-Schwarzfahrten wird so schnell mal ein Betrag über 100 € fällig, während man bei S-Bahn-Schwarzfahrten oftmals bei den 60 € bleibt [solange die Strecke nicht allzu lang ist].

Aber sicher: Die Chance, im ICE erwischt zu werden, ist weit höher als in der S-Bahn.

Strafbar ist beides und die Regel, dass der doppelte Fahrpreis, mindestens aber 60 € fällig werden, gilt auch in beiden Zügen.

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob du mit einem ICE oder einer S-Bahn schwarzfährst. Beides erfüllt (momentan noch) den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen gemäß §265a StGB. Du kannst deswegen also zu einer Geldstrafe oder sogar zu Gefängnis verurteilt werden.

Auch das erhöhte Beförderungsentgelt, dass das Verkehrsunternehmen von dir verlangen kann, ist zunächst einmal einheitlich in §5 EVO geregelt und beträgt das Doppelte des Fahrpreises, mindestens aber 60 €. Hier können sich dann aber die Unterschiede ergeben. Denn während ein S-Bahn-Ticket in den seltensten Fällen mehr als 30 € kostet (wovon 60 € dann das Doppelte wären), kostet ein ICE-Ticket je nach Strecke schnell mal mehr als 30 € - und dann musst du auch entsprechend mehr blechen, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wirst. Würde ein Ticket für deine gefahrene Strecke also 50 € kosten, würde dich die Deutsche Bahn mit 100 € zur Kasse bitten. Darüber hinaus kann natürlich ein Zugbegleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dich am nächsten Bahnhof aus dem Zug werfen.