Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?
Vor Kurzem wurde ich gemeinsam mit meinen Mann in Berlin während einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr(BVG) kontrolliert. Wir hatten beide gültige Tageskarten für den Berliner Nahverkehr dabei, jedoch wussten wir nicht, dass diese Tickets vor Fahrtantritt entwertet werden müssen. Da wir nicht häufig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und normalerweise in Bayern leben, wo ein anderes System für Fahrkarten gilt, ist uns dieser Schritt schlichtweg entgangen.
Unsere Reise begann in den frühen Morgenstunden und wir waren bereits unter erheblichem Stress, da wir geschäftlich unterwegs waren und ein kleines Kind im Tragetuch dabei hatten. Kurz nach dem Einstieg in die Bahn, etwa drei Minuten später, wurden wir von einem Kontrolleur überprüft. Er erklärte uns, dass wir keine Strafe erhalten würden, wenn wir den Sachverhalt online schildern und den Fehler aufklären.
Trotz dieser Aussage erhielten wir nun eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafe in Höhe von jeweils 60 Euro, also insgesamt 120 Euro. Dies stellt für uns eine erhebliche Belastung dar, da wir beide die Tickets ordnungsgemäß gekauft hatten, und es sich lediglich um ein Missverständnis bezüglich der Entwertung handelte.
Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet, da wir mit den Regelungen des Berliner Nahverkehrs nicht vertraut waren.
Es handelte sich eindeutig um ein Missverständnis, das weder vorsätzlich noch aus Ignoranz entstanden ist.
Was können wir in unserem Fall tun?
8 Antworten
Einspruch einlegen, erklären, wie und warum ihr das gemacht habt, bzw. was zu diesem Missverständnis geführt hat.
Leider ist es aber so, dass i.d.R. die Verkehrsunternehmen nicht darauf eingehen, da an den Automaten steht, dass ALLE Tickets VOR Fahrtantritt zu entwerten sind.
Drück euch trotzdem natürlich die Daumen, dass ihr evtl. einen Nachlass bekommt, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet
... und damit waren sie nicht gültig.
Erst durch die Entwertung werden der Tag und die Uhrzeit auf die Fahrkarte gestempelt, die für die Gültigkeit entscheidend sind.
Ihr könnt nur auf Kulanz hoffen, aber große Chancen sehe ich da nicht.
... und dass ihr aus Bayern kommt, ist auch kein Argument, denn z. B. in München funktioniert das ganz ähnlich.
Ok. Jetzt weiß ich das auch. Ich wünschte wir wären mit dem Auto unterwegs. Wir wurden viel mehr sparen und wurden diese Haufen Probleme nicht haben.
Einspruch einlegen, da müsste auch draufstehen wie genau das geht und wie viel Zeit ihr dafür habt
Wir haben das bereits gemacht und letztendlich einen Brief erhalten, in dem viel aus dem Gesetzbuch zitiert wurde. Uns wurde lediglich mitgeteilt, bis wann wir den Betrag zahlen müssen. Mehr nicht. Ich habe versucht, telefonisch nachzufragen, aber der Mitarbeiter am Telefon sagte, er wisse es nicht und verwies mich darauf, den Fall erneut über das Kontaktformular auf der Webseite zu schildern.
Wenn das Ticket nicht entwertet ist, ist es auch nicht gültig.
„Eindeutig“ mag hier lediglich das Fahren ohne gültigen Fahrausweis sein: Folge ist halt ein erhöhtes Beförderungsentgelt.