Missverständnisses bei der Entwertung von Tagesticket. Was jetzt?

8 Antworten

Einspruch einlegen, erklären, wie und warum ihr das gemacht habt, bzw. was zu diesem Missverständnis geführt hat.

Leider ist es aber so, dass i.d.R. die Verkehrsunternehmen nicht darauf eingehen, da an den Automaten steht, dass ALLE Tickets VOR Fahrtantritt zu entwerten sind.

Drück euch trotzdem natürlich die Daumen, dass ihr evtl. einen Nachlass bekommt, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Asneth 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:28

Danke für die nette Worte.

Wir möchten betonen, dass wir die Fahrt keinesfalls ohne gültigen Fahrausweis angetreten haben. Die Fahrkarten waren in unserem Besitz, nur leider nicht entwertet

... und damit waren sie nicht gültig.

Erst durch die Entwertung werden der Tag und die Uhrzeit auf die Fahrkarte gestempelt, die für die Gültigkeit entscheidend sind.

Ihr könnt nur auf Kulanz hoffen, aber große Chancen sehe ich da nicht.


Rolf42  28.09.2024, 08:30

... und dass ihr aus Bayern kommt, ist auch kein Argument, denn z. B. in München funktioniert das ganz ähnlich.

Asneth 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:29

Ok. Jetzt weiß ich das auch. Ich wünschte wir wären mit dem Auto unterwegs. Wir wurden viel mehr sparen und wurden diese Haufen Probleme nicht haben.

Einspruch einlegen, da müsste auch draufstehen wie genau das geht und wie viel Zeit ihr dafür habt


Asneth 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 08:27

Wir haben das bereits gemacht und letztendlich einen Brief erhalten, in dem viel aus dem Gesetzbuch zitiert wurde. Uns wurde lediglich mitgeteilt, bis wann wir den Betrag zahlen müssen. Mehr nicht. Ich habe versucht, telefonisch nachzufragen, aber der Mitarbeiter am Telefon sagte, er wisse es nicht und verwies mich darauf, den Fall erneut über das Kontaktformular auf der Webseite zu schildern.

Wenn das Ticket nicht entwertet ist, ist es auch nicht gültig.

„Eindeutig“ mag hier lediglich das Fahren ohne gültigen Fahrausweis sein: Folge ist halt ein erhöhtes Beförderungsentgelt.