Mir hat gerade beim Einkaufen mit dem Einkaufswagen das Auto zerkratzt beim einladen, der Sohn war aber behindert der eingeladen hat, welche Vers. zahlt?

2 Antworten

Gerade bei relativ kleinen Kratzern und Lackschäden ohne Beulen sollte man schauen, ob man so was auch ohne Versicherung lösen kann - so was ist auch wenn es gut und solide gemacht wird (z.B. Smart-Repair) soooo teuer nicht, ich habe mich mit einer Dame auch schon mal auf diese Weise geeinigt, die einen kleinen Kratzer an meiner damals über zehn Jahre alten C-Klasse hinterlassen hat. Ich hatte es nicht nötig, damit Geld zu verdienen und das Auto hatte um die 200.000 auf der Uhr. Mercedes hat den Schaden für 150 Euro beseitigt, das zahlte sie und alle waren glücklich.

Man muss so was nicht immer aufbauschen und fett abkassieren, zumal solche Gutachten oft in die Tausender gehen, obwohl der Schaden winzig und kaum sichtbar ist - viele Gutachten sind komplett überzogen, genau deswegen werden die Versicherungen immer teurer; das weiß ich aus Branchenkreisen des Kfz-Handwerks.

Ansonsten haften Eltern für ihre Kinder und hier sollte man eine Lösung finden. Sprecht miteinander, macht es gesittet und nicht frech, redet einfach wie Erwachsene miteinander ohne zu pöbeln und zu schreien, dann kommt ihr schon zusammen und regelt das schnell und solide. Das ist kein großer Akt, es sei denn, der eine will den anderen abzocken oder sich der Schuld entziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

grandy52  07.05.2024, 18:50
Ansonsten haften Eltern für ihre Kinder

Nein, das tun sie grundsätzlich nicht.

Sie haften für Aufsichtspflichtverletzungen. Ob eine solche hier vorliegt, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 06:06
@grandy52

Doch, das kommt ganz drauf an, wenn man z.b. eine umtriebige Tochter hat und stellt auch nur für kurze Zeit eine Blumenvase aufs Balkongeländer und die minderjährige Tochter läuft auf den Balkon und kommt an die Vase und zerstört das darunterliegende Fenster dann haftet die Mutter die die Vase aufs Balkongeländer gestellt hat.

grandy52  17.05.2024, 10:13
@Obelix9110

Das kann man so pauschal nicht sagen und müsste von einem Richter entschieden werden. Und die sind üblicherweise SEHR nachsichtig mit den Eltern, wenn es um das Thema Aufsichtspflichtverletzung geht. "Kurz mal nicht aufgepasst" reicht da in der Regel NICHT aus.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 18:23

War heute beim Gutachter. Schaden ist 900€ netto.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 18:54

Ich habe ihre Autoversicherung angerufen und die hat gesagt da ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Das ist aber falsch wenn es beim Beladen passiert ist die KFZ Versicherung zuständig.

Ich habe ja nichts davon wenn die Versicherungsnehmerin hochgestuft wird und habe sie nochmals angerufen ob sie eine Haftpflichtversicherung hat und tatsächlich bei der gleichen Versicherung hatte sie eine Haftpflichtversicherung und dort habe ich gerade angerufen und das unter Haftpflichtschaden gemeldet. Die Versicherung ist jetzt selbst schuld, schließlich hat sie mir gesagt, dass die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Jetzt wird die Frau nicht hochgestuft, was ich auch gar nicht möchte. Schließlich würde die Versicherung hier Geld verdienen durchs hochstufen.

Prinzipiell die Kfz Haftpflicht des anderen Fahrzeugs.

Die Privathaftpflicht von Mutter und/oder Sohn, wenn dort Be- und Entladeschäden versichert sind.


Obelix9110 
Beitragsersteller
 07.05.2024, 18:58

Nein, genau umgekehrt, bei Be- und Entladeschäden bezahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Wenn der leere Wagen auf das Auto zu rollt wenn man in Richtung Einkaufsladen geht dann bezahlt die Privathaftpflicht.

Ich habe ihre Autoversicherung angerufen und die hat gesagt da ist die Haftpflichtversicherung zuständig. Das ist aber falsch wenn es beim Beladen passiert ist die KFZ Versicherung zuständig.

Ich habe ja nichts davon wenn die Versicherungsnehmerin hochgestuft wird und habe sie nochmals angerufen ob sie eine Haftpflichtversicherung hat und tatsächlich bei der gleichen Versicherung hatte sie eine Haftpflichtversicherung und dort habe ich gerade angerufen und das unter Haftpflichtschaden gemeldet. Die Versicherung ist jetzt selbst schuld, schließlich hat sie mir gesagt, dass die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Jetzt wird die Frau nicht hochgestuft, was ich auch gar nicht möchte. Schließlich würde die Versicherung hier Geld verdienen durchs hochstufen.

grandy52  07.05.2024, 19:12
@Obelix9110
Nein, genau umgekehrt, bei Be- und Entladeschäden bezahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Was heißt umgekehrt? Genau das hab ich doch geschrieben.

wattdennnu2  07.05.2024, 19:20
@Obelix9110

Du solltest mal zwischen Krafthaftpflichtvsericherung und privater Haftpflichtversicherung unterscheiden. Dann werden deine Kommentare verständlicher.

siola55  07.05.2024, 19:54
@Obelix9110

Nein, genau umgekehrt, bei Be- und Entladeschäden bezahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Wenn der leere Wagen auf das Auto zu rollt wenn man in Richtung Einkaufsladen geht dann bezahlt die Privathaftpflicht...

Ja, genau so isses ;-)

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 06:13
@grandy52

Nein, hast du nicht geschrieben. Du hast geschrieben, dass beim Be- und Entladen die Privathaftpflicht bezahlt. Das stimmt überhaupt nicht Be- und Entladevorgänge zählen zur KFZ-Haftpflichtversicherung und nicht zur Privathaftpflicht. Das gehört im Prinzip noch zum Autofahren.

Anders wäre es wenn der Be- und Entladevorgang abgeschlossen ist, bzw. noch garnicht angefangen hat. Man holt sich einen Einkaufswagen z.B. bevor man noch einkauft und er pfutscht einem aus der Hand und knallt dann gegen das Auto dann bezahlt die Privathaftpflicht. Der Einkaufswagen ist dabei unbeladen und zählt nicht zum Be- und Entladevorgang.

Das hast du verwechselt, deshalb umgekehrt.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 06:21
@wattdennnu2

Du hast den Unterschied wohl auch nicht kapiert - oder?

grandy52  08.05.2024, 08:31
@Obelix9110
Nein, hast du nicht geschrieben.

Doch. Hier:

Prinzipiell die Kfz Haftpflicht des anderen Fahrzeugs.

.

Du hast geschrieben, dass beim Be- und Entladen die Privathaftpflicht bezahlt.

Nein, habe ich nicht. Ich schrieb:

Die Privathaftpflicht von Mutter und/oder Sohn, wenn dort Be- und Entladeschäden versichert sind.

Wenn dir nicht klar ist wo da der Unterschied liegt, dann kann ich dir auch nicht helfen.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 18:04
@grandy52

"Die Privathaftpflicht von Mutter und/oder Sohn, wenn dort Be- und Entladeschäden versichert sind."

Ja, das hast du geschrieben und genau das ist falsch. Dann brauchst du eine Transportversicherung. Dann sind deine Schäden versichert.

Obelix9110 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 18:05
@wattdennnu2

Hast du den Unterschied als Versicherungsmakler nicht verstanden? Das weiß ich, ohne dass ich Makler bin.

wattdennnu2  08.05.2024, 18:22
@Obelix9110

...das macht mein Kollege "grandy52" laufend. Der beisst sich doch schon an dir die Zähne aus...

grandy52  08.05.2024, 18:49
@Obelix9110
Ja, das hast du geschrieben und genau das ist falsch. Dann brauchst du eine Transportversicherung. Dann sind deine Schäden versichert.

lolwut? Du hast doch selber geschrieben, dass hier die PHV den Schaden übernehmen will. Du weißt ja nicht mal was du selbst laberst. Ich gebs auf, mit Leuten die so wenig Leseverständnis haben, braucht man nicht diskutieren. So viel Ahnungslosigkeit in nur einem einzigen Kopf. Ziemlich traurig.