Freundin hat Felge meines Autos zerkratzt. Zahlt ihre private Haftpflicht?

5 Antworten

Nein absolut NICHT.

Schäden bei Benutzung eines geliehenen Gegenstands sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden die bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen.

Die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin würde nur dann einspringen, wenn sie z.B. mit ihrem Fahrrad versehentlich an Deinem Auto entlang geschrappt wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie möge die Vertragsbedingungen lesen. Schäden bei Nutzung eines Fahrzeugs sind üblicherweise ausgeschlossen.

Meine würde nicht bezahlen, denn dafür gibt es eine Vollkasko.

Gibt es keine, kennt ja der VN die möglichen Folgen und bezahlt selber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die KFZ Versicherung zuständig. In dem Fall die des LKW, wenn er ausfindig gemacht werden kann ansonsten Deine Vollkasko.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fahre seit Jahrezhnten Auto und seit einigen Jahren BEV

natürlich nicht

da mußt Du den LKW-Fahrer zur Rechenschaft ziehen, der ist dafür verantwortlich, das wird Dir auch die Privathaftpflicht so mitteilen sicherlich, da Deine Freundin den Schaden nicht verursacht hat


Versichfachwirt  06.11.2024, 08:07

Selbst wenn der LKW bekannt ist, wird die Beweisführung schwierig. Vielleicht hat sie den LKW auch nur auf dem Display ihres Handys gesehen.

MichaelSAL74  06.11.2024, 08:25
@Versichfachwirt

klar, die Beweislast liegt dann nicht beim LKW-Fahrer... dennoch ist die Privathaftpflicht hier raus...

Du meinst hat zu gedaddelt beim Autofahren!? Das kann natürlich auch sehr gut sein. wir werden es niemals erfahren