Freundin hat Felge meines Autos zerkratzt. Zahlt ihre private Haftpflicht?
Hallo, letztes Wochenende habe ich meiner Freundin mein Auto geliehen, da sie selbst keins hat (Auto ist auf mich versichert und sie ist auch als Fahrerin eingetragen). Als sie unterwegs war, ist Sie von einem LKW von der Straße abdrängt worden und hat den Bordstein geküsst. Dabei sind die neuen Aluelgen, welche ich diesen Sommer draufmachen lassen habe, zerkratzt. Nach Inspektion ist festgestellt worden, dass eine Reparatur nicht möglich ist, bzw. keinen Sinn macht, da die Einkerbungen zu tief sind. Ist es nun möglich, den Kaufpreis über ihre private Haftpflichtversicherungen zurückgezahlt zu bekommen, indem ich mir beim Händler eine neue Felge zukommen lasse? Wir wohnen nicht zusammen. Sie würde mit die Felge so oder so bezahlen, jedoch ist es interessant zu wissen, ob ihre private Haftpflicht dafür aufkommt oder nicht.
5 Antworten
Nein absolut NICHT.
Schäden bei Benutzung eines geliehenen Gegenstands sind ebenso ausgeschlossen wie Schäden die bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen.
Die private Haftpflichtversicherung Deiner Freundin würde nur dann einspringen, wenn sie z.B. mit ihrem Fahrrad versehentlich an Deinem Auto entlang geschrappt wäre.
Sie möge die Vertragsbedingungen lesen. Schäden bei Nutzung eines Fahrzeugs sind üblicherweise ausgeschlossen.
Meine würde nicht bezahlen, denn dafür gibt es eine Vollkasko.
Gibt es keine, kennt ja der VN die möglichen Folgen und bezahlt selber.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen ist die KFZ Versicherung zuständig. In dem Fall die des LKW, wenn er ausfindig gemacht werden kann ansonsten Deine Vollkasko.
natürlich nicht
da mußt Du den LKW-Fahrer zur Rechenschaft ziehen, der ist dafür verantwortlich, das wird Dir auch die Privathaftpflicht so mitteilen sicherlich, da Deine Freundin den Schaden nicht verursacht hat
klar, die Beweislast liegt dann nicht beim LKW-Fahrer... dennoch ist die Privathaftpflicht hier raus...
Du meinst hat zu gedaddelt beim Autofahren!? Das kann natürlich auch sehr gut sein. wir werden es niemals erfahren
Selbst wenn der LKW bekannt ist, wird die Beweisführung schwierig. Vielleicht hat sie den LKW auch nur auf dem Display ihres Handys gesehen.