Minusstunden wegen Samstagarbeit?
Hallo, folgendes: Ich bin Azubi und 17 Jahre alt, arbeite täglich 7.2 Stunden von Mo-Fr. Am Samstag musste ich ausnahmsweise arbeiten wegen Inventur. Dafür habe ich am Montag frei bekommen. Jedoch war ich nur am Samstag 5 Stunden arbeiten und hab deshalb jetzt Minusstunden. Aber es ist doch irrelevant wie lange ich am Samstag arbeite, frei muss ich ja bekommen. Sind die Minusstunden zulässig?
7 Antworten
Sind die Minusstunden zulässig?
Nein, sind sie nicht.
Bei Dir gilt nicht nur das Berufsbildungsgesetz, es gilt auch das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Du hast zwar, wie es das JArbSchG vorschreibt, einen Ersatzruhetag bekommen, allerdings ist es nicht Dein "Problem", wenn Dein AG Dich am Samstag weniger hat arbeiten lassen als Du am Montag hättest arbeiten müssen.
Da du die Rubrik "Büro" gewählt hast, nehme ich an, dass du auch in dem Bereich tätig bist. Du bist Minderjährig und §16 JArbSchG spricht schon mal klar gegen eine Beschäftigung am Samstag. Ferner gilt, dass du aufgrund §19 BBIG keine Minusstunden haben darfst, wenn der AG dich vorher wegschickt, ist das sein Problem. Bezahlen muss er es dennoch.
Mein Vermutung ist aber ein andere: Wahrscheinlich habt ihr elektronische Stechuhren die die Arbeitszeit erfassen und die registrieren, dass dir 2,2 Stunden fehlen und bisher ist niemand im Personalbüro auf dem Gedanken gekommen, diese manuell zu ändern. Daher mein Vorschlag: Frage mal im Personalbüro nach, musst ja nicht gleich mit Paragrafen kommen.
Als Azubi sind Minusstunden in der Ausbildung und in deinem geschilderten Fall nicht zulässig
Seit wann ? Keine Ahnung, vermutlich seit bestehen des BBiG ?
Bei Azubis gelten sowieso andere Regeln, wenn es um Wochenendarbeit geht. Du bist ja auch noch minderjährig. In welcher Branche arbeitest du denn? Denn in der Gastro/Hotelerie bzw. Einzelhandel ticken die Uhren nochmal etwas anders.
Belese dich mal im Jugenarbeitsschutzgesetz und spreche dann mit deinem Arbeitgeber darüber. Wenn du nichts sagst, macht es die Sache nicht besser.
Viel Erolg!
Grundsätzlich darfst Du als minderjährige/r Auszubildende/r nur an 5 Tagen in der Woche eingesetzt werden. Und es dürfen Dir durch eine solche andere Einteilung (Verschiebung / Tausch Deiner Arbeitszeit einmalig auf Samstag ) auch keine Minusstunden entstehen.
https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/
Seit wann sind Minusstunden während der Ausbildung nicht zulässig?