wird das geld was ein kind unter 18 verdient(z.b. minijob) vom bürgergeld der/des elternteils abgezogen?

1 Antwort

Die Eltern bekommen ja von den Steuerzahlern das Bürgergeld für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also für den Lebensunterhalt jeder einzelnen Person => für die Eltern und für die Kinder.

Wenn eins der Kinder selbst Geld verdient über 520€, dann wird natürlich erwartet, dass das Kind einen Teil seines Gehalts für den eigenen Lebensunterhalt verwendet.
So wie jeder normaler Arbeitnehmer von seinem Gehalt seine Miete, Essen, Trinken, Kleidung, Strom,... bezahlt.

Dann bekommen die Eltern etwas weniger Bügergeld für den Lebensunterhalt dieses Kinds, weil das Kind diesen Anteil selbst zur Haushaltskasse beitragen kann von seinem Gehalt.

Das Kind kann ja nicht erwarten, dass es sein gesamtes Gehalt wie Taschengeld verwenden kann, während die Steuerzahler - von ihrem Gehalt - seinen gesamten Lebensunterhalt bezahlen sollen.
Verständlich, oder?


gufrr 
Beitragsersteller
 20.08.2023, 03:30

was wenn's unter 520euro ist?

0