Ferienjob und Bürgergeld?
Wir beziehen Bürgergeld, mein Sohn möchte nun einen Ferienjob annehmen was ich toll finde, aber wie viel darf er denn nun dazuverdienen ohne das es ihm angerechnet wird?
2 Antworten
Wenn er noch unter 25 und Schüler ist, darf er seit Juli 2023 in einem Ferienjob unbegrenzt verdienen, muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.
Neben der Schule darf er nebenbei im Monat bis auf Höhe eines Minijobs ohne Anrechnung auf seinen Bedarf verdienen.
Boah, danke, also das war echt eine gute Info, hatte siwas auch von der Berufsberatung noch ganz vage im Kopf, aber dachte dann doch ich hätte mir das nur eingebildet und war dann wieder bei den 450€ 😅
520€ soweit ich weiß. Bei höherem verdienst muss er Steuern zahlen und es wird mit dem Bürgergeld von allen beziehenden Personen im Haushalt verrechnet.
Einkommen des Kindes darf nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden.
Eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld für das Kind, wenn es das zur eigenen Bedarfsdeckung nicht oder nur noch teilweise benötigt, wird das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Danke dir für deinen Stern !