Minijob ferienjob bürgergeld?
Hallo, mein Vater bezieht Bürgergeld, jedoch habe ich derzeit ein minijob zudem haben wir in unserem Bundesland ferien. Heißt dass, egal was ich verdiene in dem Zeitraum wird dann nichts von meinem Vater abgezogen also ich darf alles behalten oder muss man ferienjob extra anmelden
2 Antworten
Vom Bürgergeld Deines Vaters erfolgt eh kein Abzug, sondern von Deinem. Und Ja, natürlich muß man einen Ferienjob beim Jobcenter anmelden. Genau so wie jeden anderen Job auch.
Wie viel vom Verdienst Du behalten darfst, hängt von dessen Höhe ab.
Ob das Jobcenter automatisch auf Ferienjob erkennt und den damit verbunden Freibetrag anwendet, weiß ich nicht. Muß man ggf. separat beantragen.
Wie der Name schon sagt, muss es sich um einen reinen Ferienjob handeln, was bei dir nicht der Fall ist, weil Du diesen schon während der Schulzeit als Minijob ausübst.
Deshalb gelten die derzeitigen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Würdest Du für diesen Zeitraum eine andere Beschäftigung ausüben und die Voraussetzungen erfüllt sein, dann wäre das ein Ferienjob, nur weil Du deinen Minijob auch während der Ferien ausübst, wird dadurch daraus kein Ferienjob, würde mich zumindest sehr wundern.
Nein mein minijob ist ja angemeldet meine frage ist ob dass dass dann für die ferien als Ferienjob gilt