Minijob und Minijob auf niedriger Basis geht das gleichzeitig?

2 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 538 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 538 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

PS:

Minijobs sind nie steuerfrei. Diese werden entweder pauschal versteuert, wobei die pauschale Steuer auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann oder diese werden individuell versteuert nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen).

Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wir d.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Solange Du mit beiden Jobs unter der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto bleibst, wäre das kein Problem.

Erst wenn Du darüber kommen würdest, werden die Jobs zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und dann werden Sozialabgaben für Rente, Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung fällig, ab über 1250 Euro Brutto dann auch Lohnsteuern.

Beim Bürgergeld zählt nur das Brutto und Nettoeinkommen, wenn man also unter bzw.max. 538 Euro Brutto gleich Netto bleibt und Brutto gleich Netto ausgezahlt bekommt, ändert sich an der bisherigen Anrechnung nichts.

Es gelten für Erwerbseinkommen eh die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, ob Minijob, Medijob oder Vollzeitjob spielt da keine Rolle, weil die Freibeträge nach dem Bruttoeinkommen berechnet und theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden.

Würde man also durch zwei Minijobs über die 538 Euro Brutto kommen und es sich dann nicht mehr um Minijobs handeln, weil diese dann zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung würden, bekäme man ja nicht mehr Brutto gleich Netto ausgezahlt, weil dann zumindest Sozialabgaben abgeführt würden.

Dann würden beide Bruttoeinkommen addiert, von der Gesamtsumme der Freibetrag auf Erwerbseinkommen berechnet und dann vom gesamten Nettoeinkommen theoretisch in Abzug gebracht.

Das ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.