Mietvertrag kündigen, wenn "Ex"Partner nicht unterschreibt?

PumPum2004  09.08.2024, 09:57

Habt ihr im Vorhinein einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter aufgesetzt? Würde den Prozess erheblich vereinfachen.

xHibana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 10:01

Ich denke nicht, daß die einen Aufhebungsvertrag mit aufgesetzt haben. Werde das mal in Erfahrung bringen.

13 Antworten

Tatsächlich ist das ne blöde Situation.

Denn man kann den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen wenn er gemeinsam abgeschlossen wurde. Auch ein Änderungsvertrag (z.B. Änderung auf nur einen Mieter) kann man alleine nicht durchsetzen. Man braucht immer die Zustimmung des Partners da der Vertrag auch zusammen geschlossen wurde.

Weigert sich der Partner zu kooperieren bleibt nur der langwierige und teure Rechtsweg. Anwalt nehmen, Klage einreichen, in aller Regel entscheides das Gericht in solchen Fällen dass die Gegenseite einer Vertragsänderung bzw. Kündigung zustimmen muss, da die Grundlage des gemeisnamen Vertrages (Beziehung und zusammen leben) nicht mehr gegeben ist.


xHibana 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 10:03

Wenn Sie den Rechtsweg geht wer bleibt dann auf den Kosten hängen? Muss vermutlich alles Sie zahlen, oder?

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MertIs  09.08.2024, 10:28
@xHibana

Naja, das entscheidet das Gericht. Meist muss der Verlierer zahlen - aber wenn der kein Geld hat bleibt man trotzdem auf den Kosten sitzen.

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Artus01  09.08.2024, 10:30
@xHibana
Muss vermutlich alles Sie zahlen, oder?

Ja zunächst erstmal, Du kannst dann die Kosten von ihm einfordern. Wird nur schwierig wenn er Geldprobleme hat.

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Vermieter stellt sich queer und möchte das beide unterschreiben.

Er stellt sich nicht quer (mit einem e!), sondern hält sich an Recht und Gesetz.

Wenn er nur mit ihr was klüngeln würde, wäre das in Bezug auf den Mietvertrag sowieso nichtig.

Die Freundin muss ihren Ex auf gemeinsame Kündigung verklagen. Für die Dauer des Mietvertrags sind beide, er und sie, gesamtschuldnerisch haftbar.

Nach Kündigung kann einer von beiden mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen, wenn die Beteiligten wollen.

Es gibt nur die Möglichkeit, den Mietvertrag gemeinsam zu kündigen, wenn Beide Hauptmieter sind.

Will einer von Beiden die Kündigung nicht unterschreiben, dann kann er vom jeweils anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden.

Das ist eben der Nachteil, wenn ZWEI im Mietvertrag stehen.

Salue

Dein Vermieter wäre ja schön dumm, wenn er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde. Er hat ja dann Nachteile, denn einer der Garanten für die Mietzahlung fiele weg und er hat nur noch einen säumigen Mieter.

Sie sollte das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm erklären, dass dann der Partner kein Geld hätte und sie, wenn sie eine Wohnung hat, nicht beide Mietzinse bezahlen kann.

Empfehle ihm, er solle den Mietvertrag von seiner Seite her regulär beiden kündigen. So erspart er sich das Nachrennen nach dem Mietzins und er könne sich so zu erwartenden Mietzinsaufälle ersparen.

Gegen die Kündigung des Vermieters kann der Partner nichts unternehmen. Weigert er sich, riskiert er den Rauswurf. Sie verspricht ihm, dass sie, bis zum Übergabe der Wohnung, den Mietzins noch weiter bezahlten würdest.

Ich bin selber Vermieter. Unter diesen Umständen würde ich dem Wunsch entsprechen und ich wäre sogar noch dankbar, dass ich mit dieser Info mir Schwierigkeiten ersparen kann.

Tellensohn

soweit eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht und beide den Mietvertrag unterschrieben haben dürfte eine BGB-Gesellschaft vorliegen. In dem Auszug aus der Wohnung liegt die Aufkündigung der Gemeinschaft und ein Grund zur Kündigung der Gemeinschaft nach § 723 Abs. 1 Ziffer 2 BGB vor.

Soweit zur Vertragsbeziehung zwischen euch beiden.

Den Vermieter braucht das aber nicht zu interessieren. Für ihn seid ihr beide noch Mieter, auch wenn einer auszieht.

Wenn Dein Ex-Partner der Kündigung nicht zustimmt, musst Du ihn auf Zustimmung verklagen. Wird er verurteilt, dann ersetzt das Urteil seine Zustimmung und Du kannst mit der normalen Kündigungsfrist kündigen.

Bis es soweit ist, bist Du noch Mieterin.

So sehe ich das, keine Rechtsberatung, nur meine Meinung. Solltest Du evtl. von einem Anwalt bestätigen lassen.