Stromanbieter nachträglich anmelden?
Hallo zusammen,
habe nun eine neue Wohnung seit dem 01.11.21 und stehe nun vor einem Problem. Und zwar hatte der Vermieter keine Zugang zum Stromzähler, daher sollte/musste ich noch warten mit dem Stromanbieter. Ich habe keine alten Stromanbieter, da ich von Zuhause ausgezogen bin. Inzwischen habe ich den Zählerstand und die Zählernummer und soll den Strom rückwirkend für den 1.11.21 anmelden, allerdings kann ich bei einer neuen Stromanmeldung maximal den heutigen aktuellen Tag angeben.
Wisst ihr wie ich nun am Besten vorgehen soll? Bzw. ob ich mich an den Stromanbieter wenden soll, zu dem ich wechseln will?
Aktuell nutze ich wohl noch den Strom der Vormieterin (wurde irgendwie so abgesprochen)
4 Antworten
Du bekommst aktuell Strom über die Grundversorgung des dafür zuständigen Versorgers. Nun suchst du dir über Verivox oder Check 24 einen Versorger deiner Wahl, der günstiger ist und Boni anbietet. Vertragsbindung ein Jahr und monatliche Abschläge. Wie zu verfahren ist, wird dabei für jeden Schritt informiert, so dass ich das nicht alles hier erläutern muss.
Rückwirkend kannst du den (neuen) Liefervertrag nicht abschließen.
Ab dem 01. 11. wurdest du vom regionalen Anbieter mit Strom versorgt. Jetzt schreibst du den aktuellen Stand ein, auch wenn da 01.11. steht. Der Ausgleich wird bei der nächsten Rechnung stattfinden , weil du dann mehr Strom verbraucht hast, als in der ersten Abrechnungsperiode.
ich hatte die Frage noch ergänzt, aktuell bekomme ich den Strom nicht vom Regionalanbieter sondern von der Vormieterin, ändert das etwas an der Situation?
Die hätte ihren Vertrag kündigen müssen, du trittst nicht in ihren Vertrag ein.
Nein, das ändert nichts, du kannst es auch in dem Fall SO machen.
Beim Einzug kannst du den Einzugstermin eingeben .Dies gilt bis zu 6 Wochen in der Vergangenheit.Dann melde dich bei einen Anbieter an sonst bist du automatisch in der Grundversorgung.
Warum nachträglich?
Die Anmeldefrist beträgt doch 5 Wochen und da sich der bisherige Nutzer noch gar nicht abgemeldet hat, wirst Du Dich auch nicht anmelden können, so jedenfalls die Erlebnisse in meinen Wohnungen.
Vom Netzbetreiber und ggf. auch vom neuen Versorger wird der Zählerstand abgefragt. Wenn man den Stand angibt, den man jetzt hat, egal ob vom 1.11., 10.11. oder 23.11, wird das akzeptiert und kein Mensch fragt danach, ob es der aktuelle ist, wenn er nur einigermaßen zu den bisher vorliegenden passt. Somit spielt es keine Rolle, dass man nicht rückwirkend anmelden kann.
Das nur zur Ergänzung des hilfreichen Beitrags von albatros.