Psychisch Gestörter weigert sich in WfbM zu gehen und will mit den Wölfen in der Natur leben; Sollte man da etwas tun oder einfach zusehen bis er obdachlos ist?
In meinem Umfeld habe ich mitbekommen dass ein psychisch kranker erwerbsunfähiger Freund auf die Obdachlosigkeit zu geht. Er ist 23 und wegen seiner psychischen Störung schwerbehindert und am 1. Arbeitsmarkt erwerbsunfähig. Anspruch auf Rente hat er nicht, daher hat er nach fachlicher Beratug erfahren dass die einzige Möglichkeit wäre, dass er in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet - dies befürworten auch seine Sachbearbeiter im Jobcenter.
Laut seiner Psychiaterin müsste er eigetnlich umgehend in eine Einrichtung für geistig Behinderte. Er ist nicht allein überlebensfähig. Er missbraucht u. a. Medikamente und Alkohol und im Medikamentenrausch sind ihn schon Unfälle im Haushalt passiert. Ihm ist mal in der Küche was angebrannt und dem Vermieter ist ein Schaden in Höhe von 20.000€ entstanden. Da unser Freund mittellos ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten der verbranntne Küche sitzen. Daher meint seine Fachärztin auch dass er in eine Einrichtung oder in ein Wohnheim für geistig Behinderte gehört.
Wie schon geschildert: Es war geplant, dass er in ein Internat zieht und dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeitet. Er würde dort täglich Essen bekommen und zusätzlich hätte er jeden Monat 100 Euro Taschengeld. Es gäbe dort auch Betreuer, die auf geistig Gestörte oder psychisch Gestörte spezialisiert sind.
Er hat unter anderem eine Persönlichkeitsstörung, und kann aufgrund seiner Behinderung nicht einsehen dass eine WfbM die einzige realistische Chance ist, ihm eine Teilhabe zu ermöglichen. Er weigert sich dorthin zu gehen und will auch nicht in das Internat ziehen. Er lebt derzeit noch bei Angehörigen in derer Wohnung und der Vermieter wird es nicht mehr lange mitmachen. Auf den Schäden bleiben wohl seine Angehörigen oder der Vermieter sitzen. Seine Angehörigen sind ebenfalls mittellos und hoch verschuldet.
Er und seine Angehörigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Es kam in Verggngenheit schon oft zu Sanktionen. Die Anträge laufen über seine Eltern und er bekommt lediglich ein bisschen Taschengeld.
Er bräuchte eigentlich einen rechtlichen Betreuer, aber seine Eltern helfen ihm freiwillig und daher wird es wohl noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Spätestens wenn der Vermieter den beiden die Wohnung kündigt, werden sie aus ihrer Scheinwelt herauskatapultiert.
Unser Freund deutete an, dass er - sobald er obdachlos geworden ist - mit den Tieren in der Natur leben möchte und das Land und die Städte erkunden möchte. Er möchte von gefundenen Lebensmittel leben und in der Stadt auf Nahrungssuche gehen und die Welt erkunden. Wegen seiner Behinderung kann er es aber nicht gut genug beurteilen.
Problem wäre: Wenn er obdachlos ist, wäre er für seine Psychiaterin, das Jobcenter und andere Personen (Gläubiger) nicht mehr greifbar. Er würde ohne Plan durch das Land und durch die Wälder ziehen und Städte erkunden.
Sollte man da eingreifen oder einfach warten, bis er obdachlos ist und nichts tun?
2 Antworten
Da ist man letztendlich hilflos. Solange er nicht für sich und andere eine Gefahr darstellt, kann man ihm zwar Angebote machen, aber zwingen kann man ihn nicht. Wenn er so leben will, ist das seine persönliche Freiheit.
Unter Obdachlosen gibt es einen sehr hohen Prozentsatz an Menschen, die unter psychischen Erkrankungen leiden. Aber man ist auf ihre Mitarbeit angewiesen, wenn man ihnen helfen will. Auf Grund ihrer Erkrankung, können sie diese Mitarbeit aber oft gar nicht leisten und so fallen sie durch jedes Raster und man kann nur hilflos zuschauen.
Das ist zwar traurig, aber so sieht es leider in der Realität aus. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich und gegen den eigenen Willen, kann man nur unter besonderen Umständen etwas tun.
Du kannst nichts tun