Mieter ohne schnell feststellbaren Erben verstorben?
Meine Mieterin ist unerwartet verstorben. Ich habe von ihr einen Schlüssel zur Wohnung und konnte ihr bei ihren Krankenhausaufenthalten sie mit Sachen aus der Wohnung versorgen. Angehöriger ist ein Stiefsohn der aber nicht weiß ob er Erbe ist.
Mir hat die Frau erzählt dass sie mit ihrem verstorbenen Mann ein Berliner Testament gemacht hat und sie die Söhne des Mannes als Nacherben eingesetzt haben nach dem Tod des Zweitverstorbenen. Das Testament ist noch nicht gefunden. Darf ich als Eigentümer die Wohnung weiterhin betreten und an wen muß ich mich wenden um die Angelegenheit zu klären? Die Verstorbene hat noch eine Schwester mit der sie seit 40 Jahren keinen Kontakt hatte und mir und dem Stiefsohn ist die Adresse nicht bekannt.
10 Antworten
Hallo rainerwagner,
geh nicht in die Wohnung. Das kann riesigen Ärger geben, wenn nachher was fehlt oder jemand behauptet, dass was fehlt.
Eigentlich darfst du nicht einmal in die Wohnung um die Heizung abzudrehen, Mülleimer leeren oder verderbliche/verdorbene Lebensmittel entsorgen.
Wenn auf die schnelle kein Erbe festgestellt werden kann, dann kann das Nachlassgericht die Wohnung versiegeln lassen, bis die Erbfolge geregelt ist. Das kann mehrere Wochen dauern oder auch länger.
Du kannst die Wohnung nicht räumen, nicht vermieten und ob du die ausstehende Miete bekommst, wirst du dann sehen.
Das gehört zum Mietausfallrisiko.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Darf ich als Eigentümer die Wohnung weiterhin betreten und
Das würde ich vermeiden um evtl. späteren Problemen vorzubeugen.
Allerdings würde ich verderbliches entsorgen.
an wen muß ich mich wenden um die Angelegenheit zu klären?
an das Nachlassgericht.
Bevor Maden sich als Nachmieter einnisten würde ich es dennoch tun.
Vor dem Tod gab es sicher eine Zustimmung zum Betreten der Wohnung. Sicher ist diese durch den Tod hinfällig. Dennoch ... (manchmal bin ich nur pragmatisch)
wir wissen alle dass es da 2 Antworten gibt. mit den Tod ist die Erlaubnis erloschen. da hat niemand mehr was in der Wohnung verloren.
Andererseits hat der Vermieter bestimmt schon beim Krankenhausaufenthalt alles leicht verderbliche entsorgt und den Kühlschrank ausgeräumt. Oder?
Du hast die Wohnung nicht mehr zu betreten, und den Schlüssel beim Nachlassgericht zu hinterlegen, bzw. dich dort mindestens zu melden, und deine Forderungen geltend zu machen gegen den oder die Erben. Häufig wird in solchen Fällen der VM auch pro forma als vorläufiger Nachlassverwalter bestimmt, sollte das Nachlassgericht selbst unmittelbar keine Erben ausfindig machen können. In jedem Fall ist die Wohnung zu betreten für dich bis dahin tabu, denn man könnte dir sonst nicht nur Hausfriedensbruch vorwerfen, sondern auch Wertgegenstände beiseite geschafft zu haben. Die Willenserklärung der verstorbenen Mieterin, welche dich befugt hatte, die Wohnung in ihrem Auftrag zu betreten, ist mit ihrem Ableben erloschen.
Das Testament ist noch nicht gefunden.
Soweit es ein Berliner Testament gibt, so liegt dieses den Söhnen des bereits vorher verstorbenen Ehemannes bereits vor ..... desweiteren dürfte es auch bei Gericht hinterlegt sein.
Ergo sind die Erben bekannt und können bestimmen, was mit der Wohnung der "Stiefmutter" zu geschehen hat.
...wenn es denn hinterlegt wurde. Trifft bei den meisten Testamenten nicht zu.
Da der Ehepartner der verstorbenen Mieterin bereits vor ihr verstorben ist, wird das Berliner Testamenet des Ehepaares vom (damals)zuständigen Nachlassgericht bereits eröffnet worden sein und müsste nun, nach dem zweten Erbfall erneut eröffnet werden. Vermutlich wird die Mieterin n ihren Unterlagen das Eröffnungsprotokoll haben, so dass an Hand des Aktenzeichens der Vorgang beim Nachlassgericht auffindbar sein wird. Das Testament selbst ist nach der damaligen Eröffnung beim Nachlassgericht verblieben; es kann also allenfalls eine Kopie davon in der Wohnung der Mieterin gefunden werden. Am besten sollte der Stiefsohn, der vermutete Schlusserbe, beim Nachlassgericht vorsprechen und unter Vorlage der Sterbeurkunde der Mieterin die Eröffnung des Testamnets beantragen. Daraus wirs sich dann ergeben, wer als Erbe der Mieterin sowohl die Wohnung betreten darf als auch für sie die Miete schuldet.
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung! Ja, sofern die Aussage der Erblasserin zutraf, müsste das zuständige Nachlassgericht diesen Vorgang bereits in den Akten haben. Die Frage bleibt natürlich, ob dasselbe Nachlassgericht zuständig ist, oder ob die Erblasserin nach dem ersten Erbfall umgezogen ist - in welchem Fall es ohne weitergehende Erkundigungen bzw. Einsichtnahme in die in der Wohnung ggfs. vorhandenen Unterlagen vermutlich gerauem Zeit inanspruchnehmen kann, bis das Testament tatsächlich eröffnet wird.
ein Berliner Testament ist zu kompliziert, dass man es selber schreibt und wird daher in 95% aller Fälle vom Notar gemacht und damit auch hinterlegt
Wende Dich ans Nachlassgericht deines Wohnorts. (Amtsgericht z.B).
Die Wohnung würde ich tunlichst besser nicht mehr betreten. Es könnte durchaus sein, dass Du später beweisen musst, nichts daraus entfernt zu haben. Das würde ich mir nicht vorwerfen lassen wollen.
auch verderbliches darf nicht entsorgt werden, die Wohnung darf einfach nicht betreten werden