Berechnungsgrundlage Weiterverkauf Küche?
Hallo zusammen,
wir sind vor 5 Jahren in eine neu renovierte Wohnung eingezogen. Der Vermieter hat vor Einzug eine Küche im Wert von 4.000€ einbauen lassen. Die Küche konnten wir von ihm für die Hälfte, in dem Fall für 2.000€ abkaufen.
Jetzt ziehen wir aus und sind an der Preisfindung für die Küche. Wie der Zeitwert berechnet wird, ist mir klar. Jedoch ist die Frage, von welchem Kaufpreis ausgegangen werden muss?
Es gibt eine Rechnung der Küche (Möbelhaus / Vermieter) über 4.000€ und einen Kaufvertrag über die Küche (Vermieter / Mieter) in Höhe von 2.000€.
Von welchem Betrag, ermittle ich nun den Ablösepreis?
Danke für eure Hilfe!
4 Antworten
Dir ist klar, wie der Zeitwert ermittelt wird? Dann weißt du ja schon, dass der immer auf dem Neupreis und dem "Erstkaufzeitpunkt" basiert...
Wobei der Zeitwert sowieso keinen interessiert.
Die 500€ von Schelm1 finde ich realistisch, natürlich könnt ihr auch mit einer etwas höheren "Verhandlungsbasis" einsteigen, wenn der Nachfolger die Küche gerne übernehmen will.
Überlegt euch aber immer auch, welche Alternativen ihr habt: selbst verschenkt erspart euch die Küche die Käufersuche oder den Selbstabbau für den Sperrmüll. Und, was noch wichtiger ist, die Renovierung des Raumes hinterher.
Jedoch ist die Frage, von welchem Kaufpreis ausgegangen werden muss?
Von gar keinem.
Die tollsten Formeln und Berechnungen nützen dir nichts, wenn der Nachmieter die Küche gar nicht haben will. Wenn er sie nicht mag oder er vorhat, eine eigene Küche mitzubringen. Oder vielleicht ist er auch völlig begeistert.
Und das Alter der Küche sagt auch noch nichts über den Zustand aus.
Verhandlung ist hier also das Zauberwort - nicht Berechnung.
Das ist frei verhandelbar.
Übernimmt ein Nachmneiter die Küche aus Kostengründen nicht, bleibt Ihnen nur der Abbau und die kostenpflichtige Entsorgung.
Versuchen Sie es zur Güte mal mit € 500 für den gebrauchten alten Kram und versäumen Sie nicht, jede Haftung für die Funktionstüchtigkeit vorhandener elektrischer Geräte auszuschließen.
Immer vom Kaufpreis am Anfang , also 4000€.