Mietminderung in dem Fall?

3 Antworten

Es gilt: "gekauft wie gesehen".

Die Wohnung ist in dem Zustand, wie du sie übernimmst, auch die WOhnung, die du haben willst. Da ist dann kein Mangel.

Mietminderung ist dann in dem Fall schlicht Bruch des Mietvertrags.


Heidelbeermann 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:29

Na du hast ja Ahnung, diese Klausel gibt es garnicht mehr und ist nicht mehr rechtskräftig. Dann halt lieber den Sabbel anstatt Quatsch zu erzählen

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Gleich zu Beginn Streit? Gericht? ... ? Versuche es freundlich und diplomatisch ... wenn Du anteilig die Tage nicht zahlst, die es noch nicht stimmt?


Heidelbeermann 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:15

Ja ist auch mein Gedanke will garkein Stress und so alles gechillt

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Ich würde versuchen, mit dem Vermieter freundlich zu klären, bis wann die Restarbeiten erledigt werden.

Direkt mir der Mietminderungskeule zu kommen, dürfte direkt zu einem angespannten Verhältnis führen.


Heidelbeermann 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 16:18

Aber wie mach ich das terminlich ? Ich ziehe morgen ein und bin nächste Woche beruflich unterwegs

Code werde ich ändern und ich will nicht dass jemand in die Wohnung kommt wenn da Sachen von mir drin sind voll eklig

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