Muss der Mieter bei Einzug den „Boden“ selber zahlen, wenn dieser nicht vorhanden ist?
Wir sind in eine renovierte Wohnung gezogen, die keinen Laminat hat. Wir durften uns den Laminat selber aussuchen und die Vermieter-Firma hat sich um den Rest gekümmert. Wir mussten uns dann entscheiden ob wir den Laminat sofort bezahlen oder eine höhere Miete haben. Die Wohnung wäre ja ohne Boden garnicht im rechtmäßigen Zustand, aber den Laminat können wir ja am Ende bei erneutem Umzug nicht mitnehmen. Ich kenne mich damit garnicht aus, ist das alles korrekt?
4 Antworten
Ich finde das OK so. Ich hatte mal eine Mietwohnung, die mit billigstem Bodenbelag ausgelegt war. Logischerweise hatte der Abnutzungsspuren beim Auszug, und ich mußte einen unverhältnismäßigen Betrag dafür abdrücken. Da ich keine Zeit für's Streiten hatte, habe ich halt bezahlt.
Besser ist es doch, man bezahlt den Boden am Anfang selbst, hat einen Belag nach eigener Wahl und keine Diskussion beim Auszug. Ist der Boden dann noch in sehr gutem Zustand, kann man mit dem Nachmieter über eine Zahlung reden.
Gerade der Bodenbelag ist oft ein Streitpunkt, weil sich gewisse Gebrauchsspuren nd Beschädigungen im täglichen Leben gar nicht vermeiden lassen.
Und wie habt ihr euch entschieden?
Einen Bodenbelag kann der Vermieter verlegen, muss er aber nicht.
Nach mehreren Jahren ist der Bodenbelag ohnehin wertlos und sollte je nach Abnutzung erneuert werden, egal wer ihn bezahlt hat
Musst mal hochrechnen, was für Dich preislich günstiger ist.
Ich hätte mich von Anfang an selbst um den Bodenbelag und die Verlegung gekümmert.
Jetzt in Deinem Fall weißt Du nicht, was der Vermieter Dir an Kosten aufdrückt.
Wo steht das eine Wohnung ohne Bodenbelag nicht in rechtmäßigem/gebrauchsfähigen Zustand ist?