Mietminderung durch Wohnflächenberechnung rückwirkend geltend machen?
Irgendwann Anfang des Jahres 2024 wurde bei mir die Wohnung im Auftrag der Hausverwaltung neu vermessen. Dezember 2024 habe ich das Ergebnis bekommen: -17.3% m². Die Hausverwaltung hat auch von sich direkt im Schreiben die Miete ab 2025 heruntergesetzt.
Nun frage ich mich nur, ob ich eventuell etwas rückwirkend fordern darf? Die Wohnung ist ja nicht auf einmal kleiner geworden, sondern wurden ja unter falschen Angaben vermietet.
Ich bin aber natürlich in erster Linie glücklich weniger Miete zahlen zu müssen und will nicht frech werden. Kann mir jemand, der in der Thematik etwas Ahnung hat, sagen ob es gerechtfertigt wäre hier etwas rückwirkend zu fordern?
Vielen Dank und ein gutes Jahr euch!
1 Antwort
Solange die Forderung nicht verjährt ist, kannst Du auch rückwirkend die Mietminderung geltend machen.
Tipp: Sollten Betriebskosten nach Wfl. umgelegt werden, solltest Du hier auch reklamieren