Mietminderung durch Wohnflächenberechnung rückwirkend geltend machen?

1 Antwort

Solange die Forderung nicht verjährt ist, kannst Du auch rückwirkend die Mietminderung geltend machen.

Tipp: Sollten Betriebskosten nach Wfl. umgelegt werden, solltest Du hier auch reklamieren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig