Mietminderung wenn Hotelkosten übernommen werden?
Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt. In der Wohnung über uns gab es einen wasserschaden. Der Boiler ist gerissen und das Wasser in unsere Wohnung ( unten drunter) gelaufen. Schlafzimmer, Flur, Bad und Büro sind betroffen. Am Montag nun kommt eine Firma vorbei die entscheidet, wie lange wir aus der Wohnung müssen.
Die Kosten für die Ferienwohnung oder Hotel würde unsere Hausratversicherung übernehmen.
Meine Frage:
Müssen wir für den Zeitraum in dem wir in der Ferienwohnung leben, weiterhin Miete zahlen? Einerseits würde ich sagen nein, da wir die Wohnung ja nicht nutzen können und ausziehen müssen. Andererseits würden wir sonst ja quasi Geld sparen, da unsere Hausratversicherung ja die Hotelkosten übernehmen würde. Weiß da jemand wie die Rechtslage ist?
Kosten für Umzug, putzkosten usw. Können wir denke ich über die Gebäudeversicherung des Vermieters geltend machen?
VG
4 Antworten
Hallo Borusse,
höre nicht auf die Antworten hier, gehe zum Mietverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht.
Die kennen sich aus und wissen wie du dich verhalten sollst.
Es erspart dir Nerven und Ärger.
LG
der mietzins ist sicher weiter zu entrichten - es bleiben euch ja sämtliche räume und einrichtungen erhalten ! wie wenn ihr im urlaub seit !
das schadensbild wird ja von der gebäudeversicherung beseitigt und ihr bekommt sogar gratis wohnfläche !
Miete zahlen nein, da Wohnung unbewohnbar und keine Leistung vom Vermieter erbracht wird
Hotelkosten o.ä. übernimmt der Vermieter, bzw dessen Versicherung
eigentlich nicht wenn du Urlaub machst und nicht da bist bezahlst du ja trotzdem der Vermieter kann ja nichts dafür .. meines Wissens nach gibt es Minderung nur wenn der Vermieter sich nicht um die Probleme kümmert .. also zb lange Wasserschaden , keine Heizung