Mietminderung?

1 Antwort

Es ist zu spät ! Der § 536 BGB besagt zwar, dass eine Mietminderung sofort eintreten kann, wenn der Vermieter über den Schaden nachweislich informiert wurde. Diesen Nachweis kannst du wohl nicht taggenau führen. Zudem hast du jetzt mehr als 8 Monate verstreichen lassen um die Minderung durchzusetzen. Da hilft dir auch kein Richter.