Mietminderung?
Hallo
Wir hatten letztes Jahr Ende September einen Wasserschaden in unserer Wohnung. Dieser ist passiert als wir im Urlaub waren.
Hier zu kann man mehr lesen: https://www.gutefrage.net/frage/wasserschaden-in-der-wohnung-4
Aufjedenfall ist der Schaden erst passiert, nachdem wir die Miete für Oktober überwiesen haben und als wir vom Urlaub zurück kamen, sah die Wohnung schlimm aus. Man konnte dementsprechend die Miete im Oktober schon mindern aber leider hatten wir den vollen Betrag schon überwiesen. Wir haben dann ab November die Miete um 60% gekürzt. Wir wollen aber jetzt vom Oktober noch die 60% Miete zurück haben, da in dem Zeitraum schon Schimmel entstanden ist und die Wohnung dementsprechend auch gerochen hat und wir im Winter sozusagen viel lüften mussten, damit man es überhaupt in der Wohnung aushält.
Meine Frage ist jetzt, ob wir noch vom letzten Jahr die 60% Miete zurück verlangen können oder ob es schon zu spät ist?
Danke für die Hilfe.
1 Antwort
Es ist zu spät ! Der § 536 BGB besagt zwar, dass eine Mietminderung sofort eintreten kann, wenn der Vermieter über den Schaden nachweislich informiert wurde. Diesen Nachweis kannst du wohl nicht taggenau führen. Zudem hast du jetzt mehr als 8 Monate verstreichen lassen um die Minderung durchzusetzen. Da hilft dir auch kein Richter.