2 Kinder erben nach Testament alles. Bekommt die Zweitfrau trotzdem einen Pflichtteil?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Zweitfrau die zweite Ehefrau sein soll die der Mann nach der Scheidung der ersten Ehefrau geheiratet hat, dann ja. Ein Pflichteil steht ihr (fast) immer zu.

Aber:

War zum Todeszeitpunkt des Erblassers eine Voraussetzung für eine Scheidung gegeben oder hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, so hat die Ehefrau keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-ehefrau.html

Pflichtteil bei 2 Kinder für die Ehefrau 1/6 .

https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/pflichtteil-berechnen-so-gehts

Die zum Todeszeitpunkt rechtmäßig verheiratete Ehefrau erbt 50 % . Bestand keine Gütertrennung gehört ihr die Hälfte des Vermögens ohnehin.

Wurde durch Testament eine andere Erbfolge bestimmt, steht ihr selbstverständlich der Pflichtanteil zu.

"Zweitfrau" in welchem Sinne?

  1. In religiösem Sinn (ein Mann ist mit zwei Frauen verheiratet)? Dann nicht. Die Vielehe ist nämlich in Deutschland vom Gesetzgeber nicht anerkannt.
  2. Im Sinne von "geschieden, dann wieder geheiratet": Dann ja.

Einen Pflichtteil bekommt der Ehepartner in Deutschland immer. "Vollständig enterben" kann man den Ehepartner nicht.

Die Ehe muss allerdings - wie schon erwähnt - zum Zeitpunkt des Todes noch bestanden haben.

"Tricky" wirds, wenn die Ehepartner bereits getrennt gelebt haben & eine Scheidung beabsichtigt war. Siehe auch:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-ehefrau.html

was ist eine "Zweitfrau"? In Deutschland ist die Vielehe verboten

Was für eine Zweitfrau? In Deutschland gibt es keine Polygamie...