Miete Wohnung Vermieter?

5 Antworten

Erstmal muß der Vermieter das reparieren bzw. reparieren lassen und bezahlen. Wenn er dir ein Verschulden nachweisen kann kann er dir das u. U. in Rechnung stellen.

Hatte vor 3 Jahren auch einen Wasserschaden in meiner Küche, ursache dafür war der Duschablauf in der Dusche meines Bruders der über mir wohnt, es war nicht sein Verschulden so mit ist das ein Fall für den Vermieter bzw seiner Versicherung.

Das ist normalerweise ein Versicherungsschaden.

Wenn du nicht gerade die Wanne hast überlaufen lassen oder anderen richtigen Bockmist gebaut, er.

Oder seine Versi.