Miete mindern?

2 Antworten

Mietbeginn 1.1.23, gibt es davon ein Übergabeprotokoll mit Auflistung der Mängel?

Wurden dabei Fristen gesetzt um die Mängel zu beseitigen?

Wurde da vermerkt, dass die Kaution erst zu übergeben ist, wenn die Mängel beseitigt wurden? "Abgemacht" ist nicht beweisbar .


PsychoBlatt 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 17:45

Ja aber der Schimmel ist da nicht gelistet

leider haben wir keine Fristen gesetzt

wir haben auf ihr Wort vertraut (wird auch nicht mehr passieren!!)

nein das hat uns die Dame gesagt

deswegen haben wir normal Miete bezahlt am Anfang

da kam ja auch nichts

ist ja auch abgesprochen gewesen

und jetzt ein Jahr später

wo wir immer noch nur einen Schlüssel haben (das ist total schlimm immer muss einer zuhause sein oder in der Nähe wenn der andere kommt )

Gerhart  26.03.2024, 06:42
@PsychoBlatt

@schelm1 hat ja ein Szenario beschrieben, was leider auch eintreten kann. Daher musst du genau das machen, was ich dir jetzt auftrage:

Sofort die Mietschulden ausgleichen, keinesfalls eine Mietminderung vornehmen, alle Mängel und Schäden auflisten und differenziert Fristen zur Beseitigung setzen, die Auflistung mit Einwurfeinschreiben der Post an die Adresse senden , die als Vermieter im Mietvertrag steht. Den Zustellungsbeleg aus der Sendungsverfolgung gut aufheben!

Fordere den Nachweis der Bevollmächtigung des Eigentümers des Hauses/der Wohnung unter Fristsetzung von der sogenannten Immobilienfirma ein. Kann der Wohnungsschlüssel beim Schlüsseldiens kopiert werden oder hast du im Haus eine gesicherte Schließanlage? Den Schließzylinder der der Wohnungstür kannst du problemlos tauschen,den der Haustür nicht.

Wie hoch ist der Kautionsbetrag? Hast du bereits eine Mahnung zurÜbergabe der Kaution bekommen? Wenn ja, wann? Es könnte möglich sein, dass auch hier die außerordentliche und fristlose Kündigung droht, falls die Kautios nicht wie im Mietvertrag gefordert übergeben wurde.

Wenn der Vermieter nicht auf die Mängel und deren Beseitigung fristgerecht reagiert, gerät er in VERZUG. Dann bist du berecntigt nach § 536a BGB die Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung selbst auszuführen oder vornehmen zu lassen. Die Kosten kannst du gegen die Gesamtmiete aufrechnen. Basis § 556b BGB. Wenn du so vorgehen willst, musst du vorab den Vermieter davon nachweisbar in Kenntnis setzen.

Offenbar war der Schimmel im Wohnzimmer zum Mietbeginn nicht vorhanden. Wie und wo im WZ zeigt sich der Schimmel? Welche Maßnahmen hast du dagegen ergriffen? Lüftest du täglich vorschriftsmäßig? Kannst du das nachweisen? Führst du ein Protokoll über Messwerte der relativen Luftfeuchtigkeit im WZ ?

Wenn du weiterhin erfolglos bei der Mängelbeseitigung bleibst, kannst du auch eine Instandsetzungsklage am Amtsgericht führen. Vermieter fürchten das zwar nicht immer, aber nach Vorlage deiner Beweise wirst du erfolgreich sein.

Frohe Ostern!

Hallo PsychoBlatt,

da hilft nur der Mieterschutzbund oder Anwalt.

Alle Mängel sollten dokomentiert sein und alle Versuche der Gesprächsaufnahme mit Datum und Uhrzeit aufgelistet sein.

Sorry aber es gibt da keine andere Lösung.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

PsychoBlatt 
Beitragsersteller
 25.03.2024, 15:57

ok Rückwirkend geht nicht

aber kann ich dann jetzt die Miete kürzen für den 1.4?

JesJu  25.03.2024, 16:05
@PsychoBlatt

Ja aber suche eine Möglichkeit Daten aus der vergangenheit zufinden.