Miete😲?

DaKaBo  17.09.2024, 15:55

Hast du schon einen vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag?

ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:00

Nein. Ich erwarte noch meinen Vertrag. Ich hab den noch nicht.

5 Antworten

Du unterschreibst den Mietvertrag , sendest ihn an den Vermieter, der Vermieter unterschreibt den Mietvertrag und sendet dir die Kopie zu. Nun ist der Mietvertrag wirksam und du kannst die erste Rate der Kaution überweisen. Zum Mietbeginn übernimmst du die Wohnung mit einem Übergabeprotokoll vom Vermieter und bezahlst die erste Miete. Nachweis der Zahlung der Miete und Kaution beachten.

Die erste Gesamtmiete ist mit Sicherheit zum Mietbeginn fällig und nicht vor Mietbeginn!!!

Entschuldige, bei dieser Frage stellen sich mir selbst Fragen.....

Unter anderem hast du in einer Rückantwort geschrieben "Und wenn ich dann keine Wohnung bekomme?", was für mich bedeutet, du hast noch keinen Mietvertrag und es wird Geld von dir verlangt? Vielleicht bin ich beruflich zu sehr "geschädigt", aber hast du die Wohnung überhaupt schon gesehen? Und wenn ich dann keine Wohnung bekomme? kann man auch so verstehen, dass es sich nicht um ein bestimmtes Objekt handelt.

Und du hast mit dem Makler, der nun das Geld verlangt, die Wohnung besichtigt?


Gerhart  17.09.2024, 17:09

Der Makler bekommt kein Geld vom Mieter!

Ja ist normal (wobei die Kaution auf Wunsch auf drei Raten aufzuteilen ist).

Rechtlich gilt ein Mietverhältnis nämlich als nicht rechtsgültig zustande gekommen wenn die erste Miete und die erste Kautionsrate nicht gezahlt sind. Also spart man sich dann den Stress, die Person wieder rauszukriegen und übergibt keine Schlüssel.


Gerhart  17.09.2024, 16:54

Der Kommentar ist grundfalsch

ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:09

Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie zum Beispiel per E-Mail geschickt?????

ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:00

Sehr hilfreich.

Ja, das ist oft so.


ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:08

Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie?????

LeWe23  17.09.2024, 16:11
@ichich777

Du unterschreibst natürlich das Original. Danach kannst du ja eine Kopie für deine Unterlagen machen. Meist gibt es den eh in mehrfacher Ausführung.

ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 15:55

Kann sein , dass Übergabe trotzdem nicht stattfindet ?

LeWe23  17.09.2024, 15:57
@ichich777

Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Falls es sich um Betrug handelt, erstattet man das Anzeige.

Solltest du nicht die Kaution und die erste Warm Miete vorher überweisen, bekommst du in der Tat keine Wohnung.

Gerhart  17.09.2024, 17:11
@LeWe23

Die erste Gesamtmiete ist mit Mietbeginn fällig! Und nicht VORHER!!!

LeWe23  17.09.2024, 19:38
@Gerhart

Nö. Mit Abschluss des Mietvertrages und Schlüsselübergabe.

Hast Du die Wohnung besichtigt und einen wirksamen Mietvertrag in der Hand?

Vor vertraglichem Mietbeginn muß weder Miete noch Kaution gezahlt werden.


ichich777 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 16:10

Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie zum Beispiel per E-Mail geschickt?????

anitari  17.09.2024, 16:13
@ichich777

Da es für Mietverträge keine Formvorschrift gibt reicht per E-Mail mit eingescannter Unterschrift.