Miete😲?
Ich habe solche Nachricht vom Makler bekommen. Ist das normal, dass
,,Die Kaution und die erste Warmmiete ist dann vor Schlüsselübergabe zu überweisen,,. ???
5 Antworten
Du unterschreibst den Mietvertrag , sendest ihn an den Vermieter, der Vermieter unterschreibt den Mietvertrag und sendet dir die Kopie zu. Nun ist der Mietvertrag wirksam und du kannst die erste Rate der Kaution überweisen. Zum Mietbeginn übernimmst du die Wohnung mit einem Übergabeprotokoll vom Vermieter und bezahlst die erste Miete. Nachweis der Zahlung der Miete und Kaution beachten.
Die erste Gesamtmiete ist mit Sicherheit zum Mietbeginn fällig und nicht vor Mietbeginn!!!
Entschuldige, bei dieser Frage stellen sich mir selbst Fragen.....
Unter anderem hast du in einer Rückantwort geschrieben "Und wenn ich dann keine Wohnung bekomme?", was für mich bedeutet, du hast noch keinen Mietvertrag und es wird Geld von dir verlangt? Vielleicht bin ich beruflich zu sehr "geschädigt", aber hast du die Wohnung überhaupt schon gesehen? Und wenn ich dann keine Wohnung bekomme? kann man auch so verstehen, dass es sich nicht um ein bestimmtes Objekt handelt.
Und du hast mit dem Makler, der nun das Geld verlangt, die Wohnung besichtigt?
Ja ist normal (wobei die Kaution auf Wunsch auf drei Raten aufzuteilen ist).
Rechtlich gilt ein Mietverhältnis nämlich als nicht rechtsgültig zustande gekommen wenn die erste Miete und die erste Kautionsrate nicht gezahlt sind. Also spart man sich dann den Stress, die Person wieder rauszukriegen und übergibt keine Schlüssel.
Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie zum Beispiel per E-Mail geschickt?????
Ja, das ist oft so.
Du unterschreibst natürlich das Original. Danach kannst du ja eine Kopie für deine Unterlagen machen. Meist gibt es den eh in mehrfacher Ausführung.
Kann sein , dass Übergabe trotzdem nicht stattfindet ?
Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Falls es sich um Betrug handelt, erstattet man das Anzeige.
Solltest du nicht die Kaution und die erste Warm Miete vorher überweisen, bekommst du in der Tat keine Wohnung.
Hast Du die Wohnung besichtigt und einen wirksamen Mietvertrag in der Hand?
Vor vertraglichem Mietbeginn muß weder Miete noch Kaution gezahlt werden.
Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie zum Beispiel per E-Mail geschickt?????
Da es für Mietverträge keine Formvorschrift gibt reicht per E-Mail mit eingescannter Unterschrift.
Muss Vertrag als Original vom Mieter unterschrieben werden oder reicht eine Kopie?????