Messeeverbot ab 6cm?

6 Antworten

Wenn du die Messer zu Hause hast, ist alles ok.

Wenn du die gekauft hast und im Karton lässt, wird dir wohl auch nichts passieren, es sei denn, es ist eine andere Handlung von dir zu erwarten.

Also keine Panik.


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:04

Werde ich sicher nicht als bewaffneter Rechtextremer regestriert wenn ich ein neues Brotmesser kaufe ?

0
HfPol110  11.08.2024, 19:08
@SpeedEnforcer

Es geht um das führen und nicht um den Besitz.
Somit informieren und nicht hetzen.

4
SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:32
@HfPol110

Also darf ich das Messer in Zukunft nur besitzen aber nicht benutzen ?

1
HfPol110  11.08.2024, 19:42
@SpeedEnforcer

Lies meinen Kommentar erneut, dann weißt du was verboten sein soll und was du darfst.

0

Nein, natürlich nicht!. Es geht lediglich um Beschränkungen hinsichtlich des Führens von Messern in der Öffentlichkeit. Das eigene, befriedetete Besitztum (Haus, Wohnung, Privatgrundstück), ist hiervon selbstverständlich nicht erfasst. Jedoch müsste man mit Problemen rechnen, wenn man sich zum Beispiel ein neues Küchenmesser kauft und dieses auf dem Parkplatz aus seiner Verpackung herausnimmt, weil man es dann tatsächlich öffentlich führt.

Mfg


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:24

Vielen dank, endlich mal ein sinnvoller Beitrag

1

Es geht um das führen von Messern in der Öffentlichkeit. Ob du ein Brot Messer zu Hause hast, interessiert keinen.


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:33

Also darf ich es besitzen aber nicht benutzen ?

0
SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 19:48
@HfPol110

Ein Messer führt man - keine Ahnung aus welchen Kreisen du kommst

0
HfPol110  11.08.2024, 20:02
@SpeedEnforcer

Du schreibst darf ich es besitzen aber nicht benutzen.

Du darfst dein Brotmesser daheim besitzen und zum Brot schneiden benutzen.
Du darfst die oben genannten Klinge in Zukunft besitzen aber NICHT führen, also dabei haben.
Was ist daran so schwer zu verstehen?

0
Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Blödsinn. Es geht nicht um ein "Messerverbot", sondern ein Führverbot. Dieses ist in § 42a WaffG geregelt, somit müsste dieser Paragraph geändert werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Da geht es nur um die Öffentlichkeit, nicht um das, was du privat zu Hause hast.

Dennoch leider eher eine populistische Geste, wie ich finde.