Bußgeld erhalten nicht zahlen?
Hi ich wohne in der Schweiz nicht EU und habe von Deutschland Strafzettel erhalten!! Ein Freund sagte ich muss nicht zahlen weil nicht EU weil umgekehrt machen die Deutschen es ja auch also meine frage wäre das machbar ich sehe es einfach nicht ein mit meinem geld 300 euro will DEUTSCHLAND zu spenden
5 Antworten
Ein Freund sagte ich muss nicht zahlen weil nicht EU weil umgekehrt machen die Deutschen es ja auch
Das ist beides falsch. Du musst zahlen und ebenso müsste auch ein Deutscher zahlen, der in der Schweiz ein Bußgeld erhält. Mitte des Jahres hat die Schweiz mit der BRD ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Eintreibung von Bußgeldern getroffen. Wenn du das Bußgeld nicht zahlst, werden es die Schweizer Behörden eintreiben.
ich sehe es einfach nicht ein mit meinem geld 300 euro will DEUTSCHLAND zu spenden
Das Ganze ist auch keine Spende. Du hast dich nicht an geltendes Recht gehalten, entsprechend wirst du zur Kasse gebeten. Davor kannst du dich (zum Glück) auch nicht mehr drücken ;-)
LG
Die zwangsweise Beitreibung einer Busse im Ausland ist zwar rechtlich möglich, aber in der Praxis unwahrscheinlich da dann das eingetriebene Geld im Ausland bleibt d.h. die deutschen Behörden würden das Geld nicht kriegen und haben den Verwaltungsaufwand.
Salue
Die Deutsche und die Schweizer Polizei arbeiten sehr gut zusammen. Das merkt man daran, dass Du die Deutsche Busse in der Schweiz in der Post hattest. Die Schweizer haben nämlich Deine Adresse geliefert.
Falls Du nicht bezahlst, kann Deutschland eine Rechtshilfe beantragen. So wird die Schweizer Behörde darüber orientiert, was Du in Deutschland falsch gemacht hast. Sollte es sich zeigen, dass die Verfehlung in der Schweiz ein so genanntes Administrativ-Verfahren auslöst, kann die Schweiz Dir den Ausweis entziehen.
Deutschland hingegen ist für die eigentliche Strafe zuständig, die Busse musst Du direkt nach Deutschland bezahlen. Der Ausweisentzug ist keine Strafe, sondern eine zusätzliche Administrative Angelegenheit und fällt in die Kompetenz der Schweiz.
Bezahlen tust Du auf jeden Fall, die Frage ist nur, ob Du auch noch eventuell Dein "Billet" abgeben musst.
Tellensohn
Ich würde dir empfehlen abzuwarten ob es zu einer, nicht sehr wahrscheinlichen, zwangsweisen Beitreibung der Forderung kommt. Da bei einem Zwangsinkasso in der Schweiz das Geld nicht nach Deutschland zurück käme sondern in der Schweiz verbleibt ist es unwahrscheinlich, dass die Behörden in D sich die Mühe machen den Betrag zwangsweise beizutreiben. Im umgekehrten Fall wäre es schwieriger, da die schweizer Grenzer von Ausländern nicht gezahlte Bussen einkassen was die deutschen Grenzer nicht tun. Ansonsten könntest du noch erwägen Widerspruch einzulegen und durch die Verschleppung des Verfahrens die Verjährung auszusitzen. Ansonsten werden die Verfahren regelmässig eingestellt wenn eine Person mit nicht zustellbarer Anschrift als Schuldige angegeben wird.
Musst du zahlen und wird natürlich verfolgt. Die Schweiz ist zwar nicht in der EU, arbeitet aber mit der EU bei sowas zusammen.
Nicht zu zahlen macht das ganze viel teurer für dich.
Du spendest auch nicht, sondern zahlst ein Bußgeld. Hättest Du Dich korrekt verhalten, wäre das nicht der Fall. Benimmt dich bitte, wenn du im Ausland bist!
Dann rechne mit einem Strafverfahren. Rate mal wer die Kosten dafür tragen wird.
Das ist uns hier egal, du bist derjenige, der mit erhöhter Gebühr dann zahlen muss.
Ja: zahlen oder Widersprechen. Sosnt bekommst Du ständnig lästige Mahnungen von Inkassofirmen.
Ne ich werde nichts zahlen