Meine Mutter bekommt Bürgergeld ich bin Studentin?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn wird dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen, dürfen seit Juli 2023 im Monat bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf ihren Bedarf angerechnet wird.


isomatte  15.04.2024, 06:31

Danke dir für deinen Stern !

AsCeur754 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 11:12

Ich bin über 25 weißt du wie es in dem fall ist?

isomatte  14.04.2024, 11:21
@AsCeur754

Dann gelten auf Erwerbseinkommen die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll und evtl. Bafög - wird dann im Regelfall voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Es entfällt dann der pauschale Freibetrag auf das Bafög - von 100 Euro, weil diese dann schon in den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen in Form des Grundfreibetrags von 100 Euro enthalten ist.

Also vom Bruttoeinkommen bleiben zunächst 100 Euro Grundfreibetrag.

Dann kommen 20 % Freibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze dazu und von da bis zu 1000 Euro Brutto weitere 30 % an Freibetrag.

Ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kämen dann nochmal 10 % an Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge werden addiert, theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Musst dann je nach anrechenbarem Gesamteinkommen dann deine Kopfanteile für die Warmmiete, normalen Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest Du im Haushalt der Eltern deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

AsCeur754 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 11:50
@isomatte

Ich bekomme kein Bafög und bekomme auch kein Bürgergeld und meine Mom erhält für mich tatsächlich auch keinen Zusatz. Sie bekommt ihren Grundsatz und jeweils die Hälfte von Miete und Gas den Rest müsste ich Beisteuern

isomatte  14.04.2024, 16:31
@AsCeur754

Das wird dann auch nach einem Erwerbseinkommen nicht anders werden.

Dein Einkommen darf wie erklärt nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden und wie Du das mit der Zahlung deiner Kopfanteile an deine Mutter regelst ist deine Sache und musst Du mit ihr klären

AsCeur754 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 22:04
@isomatte

Vielen Dank für deine Antwort, das hat mir sehr geholfen

Hilfreich wäre es die Bedarfsgemeinschaft in eine Wohngemeinschaft umzuwandeln, (formloser Antrag),das heißt jeder wirtschaftet für sich allein ( 'getrennt von Tisch und Bett'). Am besten wird es durch einen Untermietvertrag, z.B. 1 Zimmer mit Küchenbenutzung ,untermauert. Eventuell müssen Kontoauszüge vorgelegt werden. Alles was euch finanziell verbindet sollte der Untermietvertrag sein.Wahrscheinlich muss der Vermieter der Whg. um Erlaubnis der Untervermietung gefragt werden die Einverständniserklärung muss vorgelegt werden. Da es auch zu einem Hausbesuch kommen kann , sollte darauf geachtet werden das z.B. jeder seine eigene Zahnpasta benutzt und jeder seinen eigenen Kleiderschrank hat. Jedoch dürfen Aussendienstler nicht ohne Einwilligung Schränke öffnen oder Fotos machen ! Man braucht sie auch gar nicht in die Whg. lassen, nur wirkt sich das natürlich negativ auf die Beurteilung BG oder WG aus. Das Jobcenter kann auch von Mutter und Tochter eine entsprechende eidesstattliche Erklärung verlangen. Bei einer WG kann die Person die keine Sozialleistungen bezieht soviel verdienen wie sie will, es wird nicht angerechnet. Allerdings wird natürlich die Untermiete auf die Sozialleistungen des Bedürftigen, in diesem Fall der Mutter ,als Einkommen angerechnet.Insgesamt stündet ihr auf jeden Fall besser da .

meine Mom bekommt Bürgergeld

Wenn du mit deiner Mutter in einer Wohnung lebst, dann bekommt die Bedarfsgemeinschaft (zu der du auch gehörst) das Bürgergeld. Und natürlich werden ALLE Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt.

Ob durch einen Minijob die Leistungen gekürzt werden, hängt letztlich davon ab, was exakt an Einkommen dadurch erwirtschaftet wird.

Für Studies gibt es im Fall einer BG Ausnahmen

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können seit 1. Juli 2023 monatlich 520 Euro hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld gekürzt wird. In den Ferien können Schülerinnen und Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen (§ 11a Abs. 7 SGB 2). Auch für Ehrenamtliche sind 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung pro Jahr beim Bürgergeld anrechnungsfrei.

Link

Davon abgesehen: siehe andere Antworten.