Minijob als Jugendliche bei Bürgergeld?
Ich habe schon versucht im Internet etwas zu finden, finde aber leider nichts dazu.
Ich bin 17 und meine Mutter bezieht momentan Bürgergeld, weswegen ich mir ein wenig Geld dazuverdienen möchte. Habe im August mein Jahr an der Berufsschule abgeschlossen und arbeite seit September jetzt im Minijob. Das wird jetzt nur immer an das Bürgergeld meiner Mutter angerechnet!
Ich habe gelesen das es seit Juli ein neues Gesetz gibt, dass der Minijob bei Jugendlichen unter 25 nicht daran angerechnet werden soll. Ist das nur für Schüler, Azubis etc. oder gilt das auch für Jugendliche die gerade nicht zur Schule gehen?
3 Antworten
Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt seit Juli 2023 für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Wenn das nicht auf dich zutreffen sollte, gelten auf Erwerbseinkommen die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.
Schülerinnen und Schüler können ab 1. Januar 2024 monatlich 538 Euro hinzuverdienen, ohne dass sich das Bürgergeld der Eltern vermindert bzw. gekürzt wird. Die Freibeträge für einen Hinzuverdienst der Schüler und Schülerinnen bewegen sich damit auf der gleichen Höhe wie die Minijob-Grenze. Das gilt für Schülerjobs, egal, wann im Jahr und über welchen Zeitraum sie ausgeübt werden.
Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 11b Abs. 2a SGB II.
https://www.buerger-geld.org/schuelerjob-ferienjob-freibetrag
Du bist ja kein Schüler mehr, stehst dem Arbeitsmarkt derzeit zur Verfügung und könntest natürlich auch Vollzeit arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber für bestimmte junge Menschen unter 25 Jahren. Wenn sie Bürgergeld und Minijob kombinieren, dürfen sie den gesamten Lohn von 520 Euro behalten:
- Schüler:innen und Studierende unter 25 Jahren
- Auszubildende
- Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst oder FSJ
- Ferienjobber
Da du keiner der Aufgeführten bist, wird es entsprechend angerechnet.