Minijob als Jugendliche bei Bürgergeld?

3 Antworten

Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt seit Juli 2023 für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bzw.auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn das nicht auf dich zutreffen sollte, gelten auf Erwerbseinkommen die normalen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Schülerinnen und Schüler können ab 1. Januar 2024 monatlich 538 Euro hinzuverdienen, ohne dass sich das Bürgergeld der Eltern vermindert bzw. gekürzt wird. Die Freibeträge für einen Hinzuverdienst der Schüler und Schülerinnen bewegen sich damit auf der gleichen Höhe wie die Minijob-Grenze. Das gilt für Schülerjobs, egal, wann im Jahr und über welchen Zeitraum sie ausgeübt werden.
Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 11b Abs. 2a SGB II.

https://www.buerger-geld.org/schuelerjob-ferienjob-freibetrag

Du bist ja kein Schüler mehr, stehst dem Arbeitsmarkt derzeit zur Verfügung und könntest natürlich auch Vollzeit arbeiten oder eine Ausbildung machen.

Ausnahmen beim Minijob-Freibetrag für junge Menschen

Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber für bestimmte junge Menschen unter 25 Jahren. Wenn sie Bürgergeld und Minijob kombinieren, dürfen sie den gesamten Lohn von 520 Euro behalten:

 

  • Schüler:innen und Studierende unter 25 Jahren
  • Auszubildende
  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst oder FSJ
  • Ferienjobber

Da du keiner der Aufgeführten bist, wird es entsprechend angerechnet.