Wird meiner Mutter das Bürgergeld gekürzt?

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https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-was-aenderte-sich-2024-hinsichtlich-einkommen-und-freibetraegen/

Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro pro Monat. Er gilt für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Familiensituation. Das bedeutet, dass die ersten 100 Euro des Erwerbseinkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Freibetrag für Schüler, Studierende und Auszubildende

Schüler, Studierende und Auszubildende können 2024 einen Freibetrag von 538 Euro pro Monat geltend machen. Dieser Freibetrag entspricht der Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet, dass sie bis zu 538 Euro hinzuverdienen können, ohne dass ihr Bürgergeld gekürzt wird. In den Schulferien können Schüler sogar unbegrenzt hinzuverdienen.

Bürgergeld Freibetrag für Erwerbseinkommen zwischen 100 und 520 Euro

Auf das Erwerbseinkommen zwischen 100 Euro und 520 Euro gibt es einen Freibetrag von 20 Prozent. Das bedeutet, dass 80 Prozent des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Bürgergeld Freibetrag für Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro

Auf das Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro wird ein Freibetrag von 30 Prozent gewährt. Das bedeutet, dass von diesem Einkommen nur 70 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Freibetrag für Erwerbseinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro

Auf das Erwerbseinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro wird ein Freibetrag von 10 Prozent gewährt. Das bedeutet, dass von diesem Einkommen nur 90 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet werden. Sind Kinder im Haushalt vorhanden, so erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1500 Euro.

Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Bestimmte steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Kalenderjahr anrechnungsfrei. Die Regel gilt für Einnahmen im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale bzw. der Ehrenamtspauschale.

Beispiel Einkommensfreibeträge Bürgergeld 2024

Verdient eine Vater oder eine Mutter 1500 Euro brutto, so kann er oder sie folgende Einkommensfreibeträge anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes behalten:

  • 100 Euro: Grundfreibetrag
  • 84 Euro: 20 Prozent Freibetrag von Einkommen 100 Euro bis 520 Euro
  • 144 Euro: 30 Prozent Freibetrag von Einkommen 520 Euro bis 1000 Euro
  • 50 Euro: 10 Prozent Freibetrag von Einkommen 1000 bis 1500 Euro

   378 Euro: Summe der Einkommensfreibeträge 2024 bei Bürgergeld Bezug