Mein Kellerabteil wurde geklaut, was tun?
Ich bin vor 3 Wochen in eine neue Wohnung gezogen. Im Mietvertrag wurde mir auch ein Kellerabteil zugeteilt. Als ich nun vor 2 Wochen meine Kartons und mein Fahrrad in den Keller stellen wollte, war dort bereits ein Schloss dran. Ich dachte eigentlich, dass das vom Vormieter gewesen sein muss. Deswegen rief ich den Hausmeister an, um zu fragen, ob ich das einfach aufbrechen dürfte. Dieser teilte mir dann aber mit, dass jemand mein Kellerabteil „geklaut“ hat und er sich darum kümmern würde. Seitdem habe ich noch 2 mal angerufen und mir wurde gesagt, dass ich noch warten müsse. Mittlerweile ist der Platz im Keller aber wirklich dringend. Ab welchen Punkt darf ich das Schloss einfach selbst aufbrechen und einen Zettel mit meiner Nummer an die Kellertür hängen, damit sich derjenige seine Sachen abholen kann?
4 Antworten
Ich vermute, dass dein Vermieter dir am Tag des Mietbeginns den Keller gar nicht übergeben hat, du hast nur die Wohnung übernommen.
Daher stelle deine Forderung an den Vermieter. Der Hausmeister hat keine Verfügungsgewalt und ist nicht dein Vertragspartner. Was hat es mit der Zahl 34 auf sich?
Das ist wirklich eine unangenehme Situation. Du solltest das Schloss nicht selbst aufbrechen, da das rechtliche Konsequenzen haben könnte. Setze deinen Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis, dass dein Kellerabteil von jemand anderem benutzt wird, und fordere eine schnelle Klärung. Es ist wichtig, dass du eine Frist setzt, bis wann du eine Lösung erwartest. Wenn sich nichts tut, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Ein Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht kann hier hilfreich sein. Bleibe auch weiterhin mit der Hausverwaltung oder dem Hausmeister in Kontakt und dokumentiere alle Gespräche. LG :)
Im Grunde gar nicht. Du solltest den Nutzer ausfindig machen und ihm schriftlich mitteilen, dass Du den Keller gemietet hast und er sein Zeug entfernen sofort muss. Andernfalls würdest Du Dir anderweitig Platz mieten und die anfallenden Kosten hätte er zu tragen. Unabhängig davon stellst Du ihm auch die Miete für den Keller in Rechnung für die Zeit, in der er unberechtigterweise sein Zeug lagert.
Würdest Du aufbrechen und wegräumen, bist leider Du derjenige, der sich dann möglicherweise vor Gericht verantworten müsste, denn Unrecht durch Unrecht beheben, wird in unserm Rechtssystem nicht akzeptiert.
Falls aber der Vermieter den Keller doppelt vermietet haben sollte, ist er derjenige, mit dem Du das klären musst.
Dafür gibt es den Hausmeister; er hat Dir doch gesagt, dass er es regelt. Ergo muss er den Nutzer ja kennen. Falls nicht: Geh zum Vermieter. Und wenn der auch nix weiß, dann ist wohl niemand zu ermitteln. In dem Fall würde ich bei der Polizei anrufen und deren Meinung erfragen; noch hast Du ja nichts falsch gemacht.
Ich tendiere aber dazu, dann das Schloss zu knacken und das Zeug in den Hof zu stellen. Letzten Endes könnte ja jeder einfach sein altes Zeug auf gut Glück reinstellen und zu faul sein, es zu entsorgen. Ewig einem Gespenst nachzujagen, kann ja auch nicht Deine Aufgabe sein.
Sicher bin ich mir dabei aber nicht, wie ein Gericht urteilen wurde.
Also ich würde direkt einen Zettel mit Deiner Nummer dranhängen und dem Nachbar eine Chance geben, zu reagieren. Vielleicht liegt ja wirklich eine Verwechslung vor?
Also eine Verwechslung ist es zu 1000% nicht. Die Zahl 34 ist ja auch nicht so schwer zu merken 😬
Und was tue ich, wenn ich die Person nicht ausfindig machen kann? Es leben knapp 50 Parteien im Block. Bei jeder einzelnen Person zu klingen kann nicht der Weg sein. Genauso wenig kann es der Weg sein zu warten, bis die Person einen Zettel an der Kellertür lesen würden. Und selbst dann würde ich nicht wissen, um wen es sich handelt.