Mein Keller in der Mietwohnung wurde vollgeräumt und abgeschloßen, aber nicht von mir. Was nun?

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Den Sachverhalt dem Vermieter mitteilen, mit Fristsetzung, dir den Keller verragsgrecht zur Verfügung zu stellen und der Ankündigung, dass du bei Verfristung ab sofort die Bruttomiete um 5% mindern wirst bis der Keller von dir genutzt werden kann.

Keinesfalls hier selbst Hand anlegen.

Alternative: Im Haus umhören, wer den Keller annektiert hat und den Mieter auffordern, den Keller auszuräumen.

Ich würde das Schloss austauschen und abwarten was passiert, da meldet sich bestimmt einer.

Das nennt sich Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB). Du hast ein Selbsthilferecht (§ 859 BGB), darfst also das Schloss knacken und den Krempel entsorgen.


albatros  13.05.2021, 01:44

Da ist Vorsicht geboten, ich rate davon ab, du machtest dich u.U. schadenersatzflichtig.

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Wann hast du denn zum letzten Mal nach "deinem Keller" geschaut? Es soll schon vorgekommen sein, dass Hausmeister/ Verwalter dem nächsten Mieter einfach den ersten freien Raum "zusprechen", weil sie davon ausgehen, dass jeder "normale Mensch" sein Abteil abschließt...

Ich würde also höflich dort anfragen, ob dein (nicht genutzter) Raum evtl. an jemand anderen vergeben wurde und welcher Raum dir jetzt als Ausgleich zusteht.

(Natürlich könntest du auch direkt mit den Nachbarn sprechen, aber das scheint wohl nicht so dein Ding zu sein, sonst wüsstest du sicher schon, wem der Krempel gehört.)

Ich würde einen Zettel aufhängen, dass es ja bestimmt nur zu einer verwechslung kam und der Keller dir gehört. Die Person soll sich bitte bis Tag x bei dir melden. Wenn sich keiner meldet wirst du die Sachen allesamt entsorgen.

würd den ans schwarze Brett und an das kellerabteil hängen