Mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen was tun?
Hallo, mein Hund wurde heute auf öffentlicher Straße auf dem Dorf gebissen.
Mein Hund ist männlich und wurde nicht kastriert, da das Hundezüchter sind, ist mein Hund leider öfter mals abgehauen hat aber nie gebissen und wenn ich ihn zurückrufe kommt er auch sofort wieder!
Jetzt zu dem Vorfall:
ich war wie immer mit meiner Familie unterwegs und plötzlich kamen aus dem nichts 4 Hunde auf die Straße gerannt, die 3 haben nichts gemacht einer hat sich allerdings an meinen Festgebissen (an die Rute), ich natürlich unter Schock und wollte meinen Hund wegziehen!
jetzt ist er leicht an der Pfote verletzt und lässt sich nicht mehr an der Rute (Schwanz) anfassen....
Wir fahren direkt zum Tierarzt meine Frage ist bloß kann ich Schmerzensgeld verlangen??
4 Antworten
Nein, Schmerzensgeld kannst du nicht verlangen, das gibt es bei Tieren gar nicht.
Aber du kannst natürlich von dem Eigentümer des Hundes, der deinen gebissen hat, die Erstattung der Tierarztkosten verlangen. Das ist dein gutes Recht.
Hoffentlich hast du Zeugen
ja einen Hundehalter, der seinen beißenden Hund nicht unter Kontrolle hat, kann man anzeigen, bei der Polizei, beim Ordnungsamt. Das hat aber mit den entstandenen Kosten nichts zu tun! Sondern nur damit, dass so ein verantwortungsloser Hundehalter u.U. Auflagen zur Hundehaltung bekommt, oder ein Bußgeld etc.
Die Ansprüche bzgl. der Kostenerstattung des Tierarztes musst du zivilrechtlich geltend machen. Bedeutet: entweder selbst anschreiben und Kopien der Rechnungen mitschicken, damit er das bei seiner (hoffentlich vorhandenen) Haftpflichtversicherungen einreicht (wird wahrscheinlich nichts bringen) oder aber eben einen Anwalt beauftragen (kostet natürlich erst einmal weiteres Geld) ...
Schmerzensgeld sicher nicht - oder bist du verletzt?
du kannst versuchen die tierarztkosten ersetzt zu bekommen, wenn du weißt wem der andere Hund gehört. Aber wenn alle Hunde frei waren läuft es wohl auf 50:50 raus...
Meiner war an der Leine, war ja eine öffentliche Straße!
Schadensersatz kannst du verlangen. Rechtlich ist es eine Sachbeschädigung. Da du keine Schmerzen erlitten hast gibt es für dich auch kein Schmerzensgeld
Beim Schadensersatz wird zwischen Sachen und Tieren unterschieden. Wenn ein Tier durch eine andere Person verletzt wird, muss diese gemäß § 251 Absatz 2 Satz 1 BGB die Heilbehandlung zahlen, auch wenn sie mehr kostet als das Tier materiell wert wäre. Eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise ist also verboten.
Nein, kann er/sie nicht. Da der Hund in diesem Fall zu Schaden gekommen ist, ist der Hund derjenige, der Schmerzensgeld verlangen "kann". Der Besitzer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für seinen Hund.
Wer bitte bist du, dass du mir sagst, was ich zu tun habe?! Das, was ich geschrieben habe, war eine Bestätigung für das, was du gesagt hast.
Da du keine Schmerzen erlitten hast gibt es für dich auch kein Schmerzensgeld
So und jetzt nochmal auf meine Antwort:
Der Besitzer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für seinen Hund.
Dir ist echt nicht zu helfen. Der Hund kann garnichts verlangen, da er keine Person im Rechtlichen SInne ist . Und genau das hast du oben behauptet, ebenso dWas du schreibst ist einfach Unfug. Selbstverständlich kann der Besitzer kein Schmerzensgeld verlangen, wohl aber Schadensersatz. Das war meine Aussage und nicht mehr. Und da gibt es nichts dran zu rütteln, ergänzen oder wegzustreichen. Mehr werde ich dazu auch nicht mehr schreiben. Eine Parkuhr ist da aufmerksamer als du
haha, einfach amüsant. Genau das meine ich. Der Hund wäre in dieser Situation der einzige, der Schmerzensgeld verlangen „KANN“. Kann er aber nicht, weil er A. ein Hund ist und B. rechtlich keinen Anspruch darauf hat. Der Besitzer kann aber Schadensersatz verlangen.
Nein, Hunde haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Mein Hund musste operiert werden, da er innere Blutungen hatte, die Besitzer von den Hunden streiten dies aber jetzt ab! Meine Schwester, Bruder und Mutter waren ja dabei....kann ich sie trotzdem noch anzeigen?